Sie sind hier:
- Ratgeber
- Strafrecht & Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Einwilligung
Mit Einwilligung wird der nur rechtfertigend wirkende zustimmende Wille bezeichnet, wenn der Tatbestand nicht ein Handeln gegen oder ohne den Willen voraussetzt.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/einverstaendniseinwilliungstraf.php 29.09.2014