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- Ratgeber
- Diverses & Unsortiertes
- Privatautonomie
Privatautonomie ist die Fähigkeit, die eigenen Beziehungen zur Umwelt so zu gestalten, wie es dem eigenen Willen entspricht.
Sie besteht aus drei Teilen:
- Abschlussfreiheit
In der Abschlussfreiheit geht es darum, dass man selbst entscheiden kann, ob und mit welchem Vertragspartner man rechtsgeschäftlich tätig werden will.
Die Ausnahmen dazu sind der Kontrahierungszwang. - Inhaltsfreiheit
Die Abschlussfreiheit schränkt auch die Inhaltsfreiheit ein. Es geht um die Thematik, was ein geschlossener Vertrag für einen Inhalt hat. Die Grenze findet sich im Zwingendes Recht zwingenden Recht.
Ius cogens ist stärker als inhaltliche Abschlussfreiheit.
- Formfreiheit
Die Grenzen der Formfreiheit sind auch durch zwingendes Gesetztesrecht geregelt.