Rechtmäßigkeit

Rechtmäßigkeit bedeutet, dass ein staatliches Handeln oder eine Rechtsnorm mit der geltenden Rechtsordnung übereinstimmt. Der Begriff spielt im österreichischen Recht vor allem dort eine Rolle, wo Behörden, Gerichte oder Gesetzgeber verbindliche Entscheidungen treffen. Rechtmäßig ist ein Akt nur dann, wenn er auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruht, inhaltlich dem Recht entspricht und im vorgesehenen Verfahren zustande kommt.

Was Rechtmäßigkeit im österreichischen Recht bedeutet

Im österreichischen Verfassungsstaat ist staatliches Handeln an das Recht gebunden. Besonders deutlich zeigt das Legalitätsprinzip: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Behörden dürfen daher nicht bloß nach Zweckmäßigkeit oder politischer Einschätzung handeln, sondern brauchen eine gesetzliche Grundlage und müssen innerhalb dieser Grundlage bleiben.

Rechtmäßigkeit betrifft aber nicht nur die Verwaltung. Auch Gesetze, Verordnungen, gerichtliche Entscheidungen und andere hoheitliche Akte müssen in die österreichische Rechtsordnung passen. Je nach Bereich wird dabei etwas Unterschiedliches geprüft: Bei einem Bescheid geht es etwa um Zuständigkeit, Verfahren und Inhalt. Bei einer Verordnung geht es vor allem darum, ob sie mit dem Gesetz vereinbar ist. Bei einem Gesetz stellt sich die Frage, ob es mit der Verfassung vereinbar ist.

Rechtmäßigkeit in der Verwaltung

Im Verwaltungsrecht ist Rechtmäßigkeit besonders wichtig, weil Behörden unmittelbar in Rechte von Personen eingreifen können, etwa durch Bescheide, Zwangsmaßnahmen oder verwaltungsbehördliche Strafen. Ein Verwaltungsakt ist nur dann rechtmäßig, wenn insbesondere folgende Punkte erfüllt sind:

  • Die zuständige Behörde hat gehandelt.
  • Es gibt eine gesetzliche Grundlage.
  • Das Verfahren wurde eingehalten, etwa Parteigehör und Begründungspflichten.
  • Die Entscheidung ist auch inhaltlich mit dem Gesetz vereinbar.

Fehlt es an einem dieser Punkte, kann der Akt rechtswidrig sein. Gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich die Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht vorgesehen. Dort wird geprüft, ob die Entscheidung rechtmäßig war.

Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen

Auch Rechtsnormen selbst können rechtmäßig oder rechtswidrig sein. Dabei ist zwischen verschiedenen Ebenen zu unterscheiden:

  • Eine Verordnung muss mit dem Gesetz übereinstimmen. Verstößt sie dagegen, ist sie gesetzwidrig.
  • Ein Gesetz muss mit der Verfassung übereinstimmen. Verstößt es dagegen, ist es verfassungswidrig.

Ob eine Verordnung oder ein Gesetz aufgehoben wird, entscheidet in Österreich nicht irgendein Gericht nach Belieben, sondern nach den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsregeln vor allem der Verfassungsgerichtshof. Er kann Verordnungen wegen Gesetzwidrigkeit und Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit aufheben.

Ordentliche Gerichte dürfen die Gültigkeit gehörig kundgemachter Gesetze und Verordnungen nicht selbst verwerfen. Haben sie gegen die anzuwendende Rechtsvorschrift Bedenken, müssen sie unter den Voraussetzungen des B-VG einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof stellen.

Rechtmäßigkeit und Rechtsschutz

Rechtmäßigkeit ist kein bloßer theoretischer Maßstab. Sie ist eng mit dem Rechtsschutz verbunden. Wer behauptet, durch einen Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein, kann diesen in der Regel vor dem Verwaltungsgericht bekämpfen. Wer sich durch ein Erkenntnis oder einen Beschluss eines Verwaltungsgerichts in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt sieht, kann unter den Voraussetzungen des B-VG Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erheben.

Damit zeigt sich: Rechtmäßigkeit wird in Österreich nicht nur gefordert, sondern auch kontrolliert. Die Rechtsordnung stellt dafür abgestufte Verfahren bereit. Das ist ein wesentlicher Teil des rechtsstaatlichen Prinzips.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Rechtmäßigkeit ist nicht dasselbe wie Zweckmäßigkeit oder Gerechtigkeit. Eine Entscheidung kann von Betroffenen als unvernünftig oder hart empfunden werden und trotzdem rechtmäßig sein, wenn sie dem geltenden Recht entspricht. Umgekehrt kann eine aus praktischer Sicht sinnvolle Maßnahme rechtswidrig sein, wenn die gesetzliche Grundlage fehlt oder Verfahrensregeln verletzt wurden.

Zu unterscheiden ist Rechtmäßigkeit auch von Legitimität. Legitimität fragt eher nach politischer oder gesellschaftlicher Anerkennung. Rechtmäßigkeit ist dagegen eine juristische Frage: Entspricht das Handeln dem geltenden Recht oder nicht?

Warum der Begriff wichtig ist

Der Begriff der Rechtmäßigkeit schützt vor willkürlichem staatlichem Handeln. Er verlangt, dass staatliche Entscheidungen nachvollziehbar auf Recht gestützt sind und überprüft werden können. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vor allem Rechtssicherheit: Staatliches Handeln soll nicht von bloßer Opportunität abhängen, sondern an vorher festgelegte Regeln gebunden sein.

Im Alltag ist die Frage der Rechtmäßigkeit etwa bei Baubescheiden, Verwaltungsstrafen, gewerberechtlichen Entscheidungen, Polizeimaßnahmen oder Verordnungen von Behörden von Bedeutung. Der Begriff gehört damit zu den Grundbegriffen des öffentlichen Rechts in Österreich.

Quellen

  • Art. 18 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
  • Art. 89 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
  • Art. 140 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
  • Art. 144 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
  • Heinz Mayer, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Karl Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, MANZ Verlag, Wien.
  • Michael Holoubek, Michael Lang (Hrsg.), Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts, in: Österreichisches Staatsrecht, 2. Auflage, LexisNexis Österreich.
  • Christoph Grabenwarter, Michael Fister, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit, 7. Auflage, Verlag Österreich.
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