Das Bundesgesetzblatt ist das offizielle Kundmachungsorgan des Bundes. Dort werden jene Rechtsvorschriften veröffentlicht, die nach der Bundesverfassung oder nach Bundesgesetzen im Bundesgesetzblatt kundzumachen sind. Für Bundesgesetze ist diese Kundmachung besonders wichtig: Erst durch die Kundmachung im Bundesgesetzblatt können sie allgemein verbindlich werden.
Welche Funktion hat das Bundesgesetzblatt?
Das Bundesgesetzblatt sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften des Bundes in einer amtlichen und verlässlichen Form veröffentlicht werden. Wer wissen will, ob ein Bundesgesetz, eine Verordnung oder ein Staatsvertrag kundgemacht wurde, findet diese Verlautbarung im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich.
Für Bundesgesetze bestimmt Art. 49 Abs. 1 B-VG, dass sie vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen sind. Soweit nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist, treten sie mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und gelten für das gesamte Bundesgebiet.
Auch bestimmte Staatsverträge werden im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Außerdem sieht das Bundesgesetzblattgesetz vor, welche Arten von Rechtsvorschriften und sonstigen Verlautbarungen in welchem Teil des Bundesgesetzblatts zu veröffentlichen sind.
Wie ist das Bundesgesetzblatt aufgebaut?
Das Bundesgesetzblatt ist in drei Teile gegliedert:
- Teil I: vor allem Bundesgesetze, einschließlich Bundesverfassungsgesetze, außerdem bestimmte Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs und Berichtigungskundmachungen zu Bundesgesetzen.
- Teil II: vor allem Verordnungen und Kundmachungen von Bundesministern und anderen Verwaltungsorganen sowie bestimmte Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs und Berichtigungen zu Verordnungen.
- Teil III: vor allem nicht-innerstaatliche Rechtsvorschriften, insbesondere Staatsverträge, samt damit zusammenhängenden Kundmachungen.
Welche Verlautbarungen welchem Teil zugeordnet sind, regelt § 2 Bundesgesetzblattgesetz. Für die Praxis ist diese Einteilung wichtig, weil sich daraus schon auf den ersten Blick erkennen lässt, um welche Art von Rechtsvorschrift es sich handelt.
Wo wird das Bundesgesetzblatt veröffentlicht?
Das Bundesgesetzblatt erscheint im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Der Bundeskanzler gibt es im Rahmen dieses Systems in deutscher Sprache heraus. Maßgeblich ist dabei die im RIS kundgemachte signierte Fassung. Andere Darstellungen, etwa bloße HTML-Ansichten oder sonstige Wiedergaben, dienen zwar der Information, sind aber nicht die rechtsmaßgebliche Form der Kundmachung.
Das ist für die Rechtsanwendung besonders wichtig: Wer sich auf den genauen Wortlaut einer Kundmachung verlassen muss, sollte die amtssignierte Fassung im RIS heranziehen.
Warum ist die Kundmachung rechtlich so wichtig?
Im österreichischen Verfassungsrecht gilt der Grundsatz, dass allgemein verbindliche Rechtsvorschriften ordnungsgemäß kundgemacht sein müssen. Ohne Kundmachung kann eine Norm grundsätzlich keine allgemeine Verbindlichkeit entfalten.
Beim Bundesgesetzblatt geht es daher nicht nur um Veröffentlichung im allgemeinen Sinn, sondern um einen rechtserzeugenden Schritt. Bei Bundesgesetzen ist die Kundmachung im Bundesgesetzblatt Teil des verfassungsrechtlich vorgesehenen Weges vom Gesetzesbeschluss zur verbindlichen Norm.
Das Bundesgesetzblatt erfüllt damit eine zentrale Funktion für Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und Gerichte sollen feststellen können, welche bundesrechtlichen Vorschriften in welcher Fassung kundgemacht wurden.
Welche Inhalte finden sich dort konkret?
Im Bundesgesetzblatt werden nicht nur neue Gesetze veröffentlicht. Je nach Teil und gesetzlicher Grundlage finden sich dort insbesondere:
- Bundesgesetze und Bundesverfassungsgesetze,
- Verordnungen von Bundesorganen,
- Kundmachungen,
- Berichtigungen,
- bestimmte Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs,
- Wiederverlautbarungen,
- Staatsverträge und damit zusammenhängende Verlautbarungen.
Wer eine Fundstelle wie BGBl. I Nr. 100/2003 oder BGBl. II Nr. 76/2024 liest, kann daraus schon erkennen, in welchem Teil die Kundmachung erfolgt ist und unter welcher Nummer sie in einem bestimmten Jahr erschienen ist.
Wie kann man das Bundesgesetzblatt nutzen?
Im RIS kann gezielt nach Jahr, Teil, Nummer, Kundmachungsdatum oder Schlagworten gesucht werden. Für die tägliche Praxis in Jus, Verwaltung und Unternehmen ist das die wichtigste Zugangsstelle. Daneben stellt das RIS auch ältere Jahrgänge bereit. Für die rechtliche Beurteilung kommt es aber immer darauf an, welche Fassung tatsächlich kundgemacht wurde und ob gerade die signierte, verbindliche Fassung vorliegt.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen dem Bundesgesetzblatt und dem konsolidierten Bundesrecht im RIS: Das Bundesgesetzblatt zeigt die einzelne Kundmachung in ihrer amtlichen Form. Das konsolidierte Bundesrecht arbeitet spätere Änderungen in einen fortlaufenden Gesetzestext ein. Für den Nachweis, dass und wann etwas kundgemacht wurde, ist daher das Bundesgesetzblatt maßgeblich.
Quellen
- Art. 49 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
- Art. 49a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
- Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblattgesetz – BGBlG), insbesondere §§ 1 und 2, RIS.
- Rechtsinformationssystem des Bundes, „Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004“, Informationen des Bundeskanzleramts.
- Mayer/Muzak, Bundes-Verfassungsrecht B-VG, 6. Auflage, LexisNexis Österreich.
- Korinek/Holoubek et al. (Hrsg.), Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Kommentar, Verlag Österreich.





