ist die schriftliche Festlegung von Gedankeninhalten oder Geschehensabläufen. Technische Aufzeichnung ist die Darstellung von Daten, Messwerten oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufzeichnung/aufzeichnung.htm