Anklagegrundsatz

(Akkusationsprinzip): Grundsatz des modernen Strafverfahrens, wonach eine gerichtliche Untersuchung nicht ohne vorherige Anklage erfolgen kann („wo kein Kläger, da kein Richter”). Ermittlungen und Anklageerhebung einerseits und Aburteilung des Straftäters andererseits müssen in der Hand verschiedener Rechtspflegeorgane (Staatsanwaltschaft, Gericht) liegen.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/anklagegrundsatz/anklagegrundsatz.htm

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