Die Amtspflichtverletzung ist die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer Amtspflicht, die einem Beamten einem Dritten gegenüber obliegt (zum Beispiel Aufsichtspflicht des Lehrers über Schüler).
Es handelt sich um eine Verletzung der dem Beamten, Angestellten obliegenden Amtspflicht nicht nur gegenüber dem Dienstherrn, sondern auch gegenüber einem Dritten
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/amtspflichtverletzung/amtspflichtverletzung.htm