§ 4
§ 4 Berufsbild
Fassung: 1. Mai 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung?
- Kernaussage§ 4 Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung behandelt "Berufsbild" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Ausbildung im Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Berufsbild
§ 4. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.
Pos.
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
4. Lehrjahr
1.
Der Lehrbetrieb
1.1
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes
–
–
–
1.2
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche
–
–
1.3
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes
–
2.
Aus- und Weiterbildung
2.1
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (zB Baukarriere)
2.2
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)
2.3
Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG
3.
Umweltschutz
3.1
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz)
4.
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:
4.1
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw.
4.2
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw.
4.3
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw.
4.4
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen
4.5
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw.
4.6
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen
5.
Sicherheit und Arbeitsergonomie (Gesundheit)
5.1
Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften (zB Baukoordinationsgesetz) und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements inkl. der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auf Baustellen
5.2
Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
5.3
Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.)
5.4
Kenntnis der im Ausbildungsschwerpunkt notwendigen Baustelleneinrichtungen, des Bauablaufs und der Baustellensicherungsmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Verkehrsvorschriften (wie über Signalanlagen und Funkanlagen)
5.5
Kenntnis der berufsspezifischen Unfallrisiken insbesondere beim Umgang mit Baumaschinen
6.
Kommunikation, Organisation und Baubetriebswirtschaft
6.1
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise
6.2
–
Kenntnis der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM)
Kommunizieren mit den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM)
6.3
Durchführen von organisatorischen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme
6.4
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)
Kenntnis und Anwendung von bauspezifischer Software
6.5
Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form)
Ausfüllen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form)
6.6
Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM etc
Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM etc
6.7
Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien
–
–
6.8
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung
Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der Produktivität; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
Mitwirken bei der Durchführung des Baumanagements sowie Planen des Personaleinsatzes
6.9
Grundkenntnisse der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes
Kenntnis der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes sowie des Einsatzes von Baugeräten auf der Baustelle
6.10
Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft
Kenntnis der Betriebswirtschaft
6.11
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
6.12
–
Grundkenntnisse der Kalkulation
Kenntnis der Kalkulation
Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes
6.13
Grundkenntnisse des Qualitätswesens
Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements und Mitwirken bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur
Qualitätssicherung
7.
Grundlagen des Tief- und Hochbaus
7.1
Kenntnis der Bau- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie der Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien inklusive deren Lagerung
7.2
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Geräte
7.3
Kenntnis über Baugesetze und Baunormen sowie einschlägige Richtlinien
7.4
–
Grundkenntnisse bautechnischer Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI)
Kenntnis von bautechnischen Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI)
Lesen und Interpretieren von Leistungsverzeichnissen (LBH, LBVI)
7.5
–
Grundkenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS)
Kenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS)
7.6
Lesen von einfachen Plänen und Skizzen sowie Feststellen des Materialbedarfs
Lesen von Plänen und Skizzen sowie Umsetzen der erfassten Informationen auf der Baustelle
7.7
Anfertigen von Handskizzen von Ausführungsdetails einfacher Bauteile
–
7.8
–
Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens (CAD)
Rechnergestütztes Erstellen von einfachen Zeichnungen und Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) sowie Datenüberleitung
7.9
Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Prüfen, Instandhalten, Abtragen) von Gerüsten und Lehrgerüsten aller Art
–
–
7.10
Mitarbeiten beim Herstellen und Arbeiten auf einfachen Bockgerüsten
Mitarbeiten beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste unter Einhaltung der KJBG-VO
7.11
–
–
–
Herstellen von Gerüsten und Lehrgerüsten
7.12
Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen
Einrichten und Absichern von Baustellen
7.13
Mitarbeiten beim Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen
Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen
–
7.14
Messen, Abstecken und Anlegen auch mit digitalen Vermessungsgeräten
Messen, Abstecken und Anlegen mit verschiedenen digitalen Vermessungsgeräten
7.15
–
Vermessen von einfachem Gelände und fachgerechtes Dokumentieren der Vermessungsarbeiten
7.16
–
Aufmessen von einfachen Bauteilen sowie Erstellen von einfachen Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung)
Aufmessen von Bauteilen sowie Erstellen von Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung)
7.17
Kenntnis des Herstellens, des Sicherns und Pölzens von Baugruben und Künetten
Herstellen von Baugruben und Künetten, inklusive Sichern und Pölzen
–
7.18
Grundkenntnisse des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände
Kenntnis des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände
–
7.19
Herstellen von Schüttungen
Mitarbeiten beim Herstellen von Böschungen und zugehörigen Böschungssicherungen
7.20
–
Grundkenntnisse der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus
Kenntnis der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus
7.21
Grundkenntnisse der Betontechnologie
Kenntnis der Betontechnologie
Kenntnis von Sonder- und Spezialbeton
7.22
Herstellen von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel
Verarbeiten und Nachbehandeln von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel
7.23
–
–
Grundkenntnisse des Unterwasserbetons
7.24
Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich
Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich
7.25
Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen
Prüfen von Vorleistungen
Selbstständiges Dokumentieren von geprüften Vorleistungen
7.26
Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle
Kenntnis der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle
7.27
Grundkenntnisse der Baustellenlogistik
Kenntnis der Baustellenlogistik (zB der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Subunternehmern)
8.
Tief- und Hochbautechnische Arbeiten
8.1
Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen
Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen
–
8.2
Grundkenntnisse des Leitungsbaus
Kenntnis des Leitungsbaus
–
8.3
Herstellen von Flachgründungen
–
8.4
–
Kenntnis über Tiefgründungen
8.5
Grundkenntnisse der Baukonstruktion und Tragwerkslehre sowie der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken
Kenntnis über die Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken
8.6
Herstellen von Schalungen wie konventionelle Schalungen und Systemschalungen
8.7
Schneiden, Biegen und Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen
8.8
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
8.9
–
–
Aufreißen und Herstellen von Treppen
8.10
–
Verlegen von Fertigteildecken und vorgefertigten Stahlbetonbauteilen
8.11
–
Einbauen von Fertigteilen
8.12
Kenntnis über die Instandhaltung und Sanierung von Beton- und Stahlbetonbauteilen
Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen
8.13
Herstellen von einfachen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften
Herstellen von verschiedenartigen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften
8.14
–
Grundkenntnisse der Gewölbe sowie des Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerks
Kenntnis der Gewölbe sowie des Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerks
8.15
–
–
Kenntnis von Sichtflächenmauerwerk
Herstellen von Sichtflächenmauerwerk
8.16
Herstellen von Anschlussmauerwerk und von Verbindungen
–
8.17
Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen
–
8.18
–
Herstellen von Trenn- und Arbeitsfugen
–
8.19
–
Grundkenntnisse der Durchbruch- und Abbrucharbeiten
Kenntnis der Durchbruch- und Abbrucharbeiten
8.20
Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit wie Horizontal- und Vertikalabdichtung sowie Herstellen von tagwasser- und druckwasserdichten Durchführungen
8.21
–
Einfaches Verlegen von Beton- und Natursteinplatten und keramischem Material
8.22
–
–
Grundkenntnisse des Untertagebaus
8.23
Grundkenntnisse der Bauphysik sowie Kenntnis der Wärme-, Schall- und Brandschutztechnik
Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz (zB Perimeterdämmung)
8.24
Grundkenntnisse der Verputzarbeiten
Kenntnis der Verputzarbeiten
–
8.25
–
Verputzen von Innen- und Außenflächen unter Verwendung von verschiedenen Putzträgern und Dämmsystemen
–
8.26
–
Kenntnis des Sanierens von Beton, Asphalt und Leitungen
8.27
–
–
Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen
8.28
–
–
Grundkenntnisse über den Einsatz und über die Bedienung von Hubstaplern
(3) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
(4) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.
Pos.
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
4. Lehrjahr
1.
–
Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton
–
2.
Grundkenntnisse über die Prüfung von Frisch- und Festbeton
Mitarbeiten bei der Herstellung von Proben für die Betonprüfung
Herstellen von Proben für die Betonprüfung
3.
–
Verlegen von Rohrkanälen, Herstellen von Schächten und Verlegen von Straßeneinbauteilen
4.
–
–
Grundkenntnisse von Baumethoden im Spezial-Tiefbau
5.
–
–
Aufbauen, Umsetzen und Abbauen von Rüstungen
6.
–
Grundkenntnisse der Oberflächenentwässerung, Drainagierung, Kanalisation und Abwasserbehandlung
Kenntnis der Oberflächenentwässerung, Drainagierung und Kanalisation
7.
–
–
Grundkenntnisse des Brückenbaus
Kenntnis des Brückenbaus
8.
–
–
–
Kenntnis des Unterwasserbetons
9.
–
–
Grundkenntnisse des Bauens im Wasser
Kenntnis des Bauens im Wasser
10.
–
Grundkenntnisse der Wasserhaltung und ableitung
Kenntnis der Wasserhaltung und ableitung
Ausführen von offener Wasserhaltung und deren Ableitung
11.
Grundkenntnisse des konstruktiven Wasserbaus (zB Wasserkraftanlagen)
Kenntnis des konstruktiven Wasserbaus (zB Wasserkraftanlagen)
Mitarbeiten bei Arbeiten im konstruktiven Wasserbau (zB Bachverbauung)
12.
–
–
Hinterfüllen von Bauwerken im Verkehrswegebau
13.
–
–
Verlegen von Betonsteinen und Natursteinen
14.
–
–
Herstellen von Natursteinmauerwerk einschließlich Zurichten der Steine
15.
–
Herstellen des Straßenunterbaus
16.
–
Herstellen von Straßenoberbau mit zugehöriger Frostschutzschicht, Tragschicht und Decken aus Asphalt und Beton (mit Fugenausbildung)
17.
–
Kenntnis der Herstellung von bituminösem Mischgut
Herstellen, Transportieren und Verarbeiten von bituminösem Mischgut
18.
–
–
Kenntnis der Herstellung von Proben für die Prüfung von bituminösem Mischgut und der Prüfung von bituminösem Mischgut
19.
–
–
Grundkenntnisse des Gleisbaus und der eisenbahnrechtlichen Bauvorschriften
Kenntnis des Gleisunterbaus
20.
Herstellen von für den Verkehrswegebau relevanten Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften
21.
–
–
Grundkenntnisse des Sportanlagenbaus
22.
–
–
–
Sanieren von Beton und Asphalt im Verkehrswegebau
23.
–
–
–
Sanieren von Leitungen
24.
–
–
–
Mitarbeiten bei der Transportorganisation und der Baustellenlogistik (zB Taktpläne erstellen und überprüfen)
Pos.
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
4. Lehrjahr
1.
–
Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton
–
2.
Grundkenntnisse über die Prüfung von Frisch- und Festbeton
Mitarbeiten bei der Herstellung von Proben für die Betonprüfung
Herstellen von Proben für die Betonprüfung
3.
Kenntnis des Verlegens von Rohrkanälen und des Herstellens von Schächten
Verlegen von Rohrkanälen und Herstellen von Schächten
Herstellen von Schächten in Ortbetonbauweise, mit Fertigteilen und im Absenkverfahren
4.
–
–
Prüfen von Rohrkanälen und Schächten auf Dichtheit
5.
–
Grundkenntnisse über die Dimensionierung von Rohrkanälen
Kenntnis über die Dimensionierung von Rohrkanälen
6.
–
–
Kenntnis über die Verwendung von Sonderprofilen im Kanalbau
7.
–
Grundkenntnisse der Oberflächenentwässerung und Drainagierung
Kenntnis der Oberflächenentwässerung und Drainagierung
Herstellen von Oberflächenentwässerungen
8.
–
Grundkenntnisse der Kanalisation und Abwasserbehandlung
Kenntnis der Kanalisation und Abwasserbehandlung (zB Kläranlagen)
Mitarbeit bei der Herstellung einer Kleinkläranlage
9.
–
Grundkenntnisse der Wasserhaltung und ableitung
Kenntnis der Wasserhaltung und ableitung
Ausführen von offener Wasserhaltung und deren Ableitung
10.
–
Grundkenntnisse über den grabenlosen Leitungsbau
Kenntnis über den grabenlosen Leitungsbau
Mitarbeiten beim grabenlosen Leitungsbau (zB Vortreiben von Rohren mittels Rohrpressverfahren)
11.
–
–
–
Sanieren von Beton und Asphalt im Siedlungswasserbau
12.
–
–
–
Sanieren von Leitungen, auch im Inliner- und Beschichtungsverfahren
13.
–
–
–
Mitarbeiten bei der Transportorganisation und der Baustellenlogistik (zB Taktpläne erstellen und überprüfen)
Pos.
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
4. Lehrjahr
1.
–
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Vorschriften (zB Transportvorschriften, Feuerlöschanlagen, Schutzvorschriften für Fahrerhäuser, Überprüfung gemäß AM-VO [Arbeitsmittel-Verordnung]) und Normen
2.
–
Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Baumaschinen und Anbaugeräten (zB Bagger, Kettenlader, Krananlagen, Bauarten von Kränen, Walzen, Stapler, Bohrmaschinen, Ladekränen, Hydraulikhämmer)
3.
–
–
Kenntnis der speziellen Sicherheitseinrichtungen an Baumaschinen wie zB Arbeitsbereichbegrenzungen und Kollisionseinrichtungen bei Baukränen, Überrollschutz, Erdungen usw. sowie über deren Überprüfung und der notwendigen Dokumentation
4.
–
Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen
Kenntnis der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen
Warten und Pflegen von einfachen Baumaschinen (zB Kleinbagger)
5.
–
–
Mitarbeiten bei der Transportorganisation und der Baustellenlogistik (zB Taktpläne erstellen und überprüfen)
Mitwirken bei der Planung des Maschinen- und Transporteinsatzes
6.
–
–
Kenntnis der Erstellung von Wartungsplänen
7.
–
Grundkenntnisse der Unterweisung für das Führen von Baumaschinen
Kenntnis der Unterweisung für das Führen von Baumaschinen
Mitwirken bei der Unterweisung für das Führen von Baumaschinen
8.
–
Grundkenntnisse der Mechanik und Maschinenbautechnik
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Mechanik und Maschinenbautechnik
9.
–
Grundkenntnisse der Elektrotechnik und Elektronik
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Elektrotechnik und Elektronik
10.
–
Grundkenntnisse der Hydraulik und Pneumatik
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Hydraulik und Pneumatik
11.
–
Grundkenntnisse der kraftfahrzeug- und verkehrsrechtlichen Vorschriften
Kenntnis der kraftfahrzeug- und verkehrsrechtlichen Vorschriften
12.
–
–
Kenntnis von möglichen im Fahrdienst sich ankündigenden oder auftretenden Pannen sowie Schäden an der Baumaschine
Erkennen und Beurteilen von im Fahrdienst sich ankündigenden oder auftretenden Pannen oder Schäden an der Baumaschine
13.
–
–
Prüfen und Feststellen der Fahrbereitschaft, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit von Baumaschinen im Sommerbetrieb und im Winterbetrieb
14.
–
–
Absolvierung von praktischen Stunden mit betriebsspezifischen Baumaschinen unter Aufsicht eines Ausbilders/einer Ausbilderin an sicheren Arbeitsstellen oder in einem leistungsfähigen Simulator
Führen von betriebsspezifischen Baumaschinen (zB Kräne) unter Beachtung der einschlägigen kraftfahrrechtlichen und verkehrsrechtlichen Bestimmungen
15.
–
–
Mitarbeiten beim Verdichten von Schüttungen
Verdichten von Schüttungen
16.
–
–
Mitarbeiten beim Herstellen von Böschungen und zugehörigen Böschungssicherungen
Herstellen von Böschungen und zugehörigen Böschungssicherungen
17.
–
Ver- oder Entladen von Bauteilen oder Baustoffen sowie Durchführen der zugehörigen Dokumentationsarbeiten
18.
–
–
Kenntnis über den Einsatz und über die Bedienung von Hubstaplern (zB Teleskopstapler, Gabelstapler) und Hebebühnen
Führen von Hubstaplern (wie zB Teleskopstapler, Gabelstapler) oder Hebebühnen
Pos.
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
4. Lehrjahr
1.
Grundkenntnisse über Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Tunnelbau (zB Zentrum am Berg)
2.
Grundkenntnisse der relevanten Fachbegriffe im Tunnelbau (Deutsch und Englisch)
Kenntnis der relevanten Fachbegriffe im Tunnelbau (Deutsch und Englisch)
Anwenden der einschlägigen Fachbegriffe im Tunnelbau (Deutsch und Englisch)
3.
Kenntnis der tunnel baubezogenen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Bauarbeiterschutzverordnung (Abschnitt 6 Erd- und Felsarbeiten und 13 Untertagebauarbeiten)
Mitwirken bei der Umsetzung von tunelbaubezogenen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Bauarbeiterschutzverordnung (Abschnitt 6 Erd- und Felsarbeiten und 13 Untertagebauarbeiten
4.
Grundkenntnisse des Tunnelbaus
Kenntnis des Tunnelbaus
5.
Grundkenntnisse der gängigen Tunnelbau- verfahren und
-methoden
Kenntnis der gängigen Tunnelbauverfahren und
-methoden
Mitwirken bei der Entscheidung für Tunnelbauverfahren und -methoden
6.
Kenntnis der NATM (Neue Österreichische Tunnelbaumethode) sowie der wesentlichen Aspekte und Arbeitsschritte
Mitwirken bei der Festlegung der Arbeitsschritte im Zuge von einfachen Tunnelplanungen oder Ausbaufestlegungen (zB Planen der Anker oder Festlegen der Spritzbetonstärke)
7.
Kenntnis der ÖNORM B 2203-1 (Untertagebauarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 1: Zyklischer Vortrieb), zB Festlegen der Abschlagslänge, Wählen der Sicherungsmittel, Berechnen von unterschiedlichen Stützmittelzahlen, bauvertragliche Grundlagen
8.
Grundkenntnisse der Geologie, Petrologie und Mineralogie und zugehöriger Gefahrenpotentiale
Kenntnis der berufs spezifischen Geologie, Petrologie und Mineralogie
9.
Durchführen geologisch mineralogischer Geländekartierungen
Messen von Einfallen und Streichen, Dar stellen von Kluftsystemen und Störungen
10.
Kenntnis der mineralogischen Aspekte für Tunnelvortriebsarbeiten (zB Quarz, Asbest, Methangaszutritt)
Kartieren und Dokumentieren einer Ortsbrust sowie Identifizieren möglicher Gefahrenpotentiale
11.
Messen von Wassermengen mittels Messwehr sowie deren Dokumentation
12.
Kenntnis der gängigen Stützmittel (zB Anker, Bögen, vorauseilende Stützmittel, Stauchelemente) im konventionellen Tunnelbau
Mitwirken bei der Entscheidung, welche Stützmittel zum Einsatz kommen
13.
Mitarbeiten beim Einbauen und Prüfen von Stützmitteln in bereits gesicherten Bereichen unter Aufsicht
14.
Vermessen untertage auch unter Verwendung digitaler Vermessungsgeräte
Mitarbeiten beim Einmessen von Ausbaubögen obertage (Luftbögen) sowie beim Einmessen von Ausbaubögen untertage unter Aufsicht
15.
Mitarbeiten bei Scanneraufnahmen zur Profilkontrolle sowie beim Darstellen und Interpretieren der Ergebnisse
16.
Auswerten und Dar stellen von Messergebnissen (zB Profilkontrollen, Verformungsmessungen, Kontrollvermessungen)
Interpretieren von Ergebnissen der geo technischen Messungen untertage und Festlegen von darauf abgestimmten Sicherungsmaßnahmen
17.
Grundkenntnisse der Aufgaben und Organisation einer Rettungswehr
Kenntnis von untertägigen Flucht- und Rettungsplänen
18.
Teilnehmen an Rettungsübungen
19.
Mitarbeiten beim Konzipieren und Überprüfen von Rettungsketten für verschiedene betriebsspezifische Anwendungsfälle
Konzipieren und Überprüfen von Rettungsketten für verschiedene betriebsspezifische Anwendungsfälle
20.
Kenntnis der Spritzbetonkomponenten und ihrer Eigenschaften
Erstellen von Spritbetonrezepturen
21.
Handhaben und Instandhalten der Geräte und Werkzeuge für die Spritzbetonverarbeitung
22.
Mitarbeiten beim Herstellen von Spritzbetonproben und beim Messen der Frühfestigkeiten
Mitarbeiten beim Aufbringen von Spritzbeton
23.
Ermitteln des Erst
arrungs
beschleuniger verbrauchs
24.
Kenntnis der Bewetterung, Wirkungsweisen der Lüfter, der Berechnungsmethoden der Wettermenge und der Lutten
Berechnen und Messen der notwendigen Bewetterung
25.
Grundkenntnisse der Sprengtechnik sowie der Sicher
heitsmaßnahmen bei Sprengarbeiten im konventionellen Tunnelbau (Sprengstoffe, Zünd- mittel, Sprengschemata)
26.
Grundkenntnisse von Erschütterungsmessungen
Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Wartung und Pflege von Zündmaschinen
27.
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Vorschriften (zB Transportvorschriften, Feuerlöschanlagen, Schutzvorschriften für Fahrerhäuser, Überprüfung gemäß AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) und Normen)
28.
Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten Wartung und Pflege von einfachen Untertage-Geräten (zB Bohrhämmer, Ankerprüfgerät)
Kenntnis der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten Wartung und Pflege von einfachen Untertage-Geräten (zB Bohrhämmer, Ankerprüfgerät)
29.
Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Pflege und Wartung von Untertage- Baumaschinen (zB Bohrwagen, Spritzbetonmanipulatoren)
Kenntnis der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Pflege und Wartung von Untertage- Baumaschinen (zB Bohrwagen, Spritzbetonmanipulatoren)
Pflegen und Warten von Untertage- Baumaschinen (zB tägliche Wartung laut Pflege- und Wartungsplan)
30.
Kenntnis des Erstellens von Wartungsplänen
Mitwirken beim Er stellen von Wartungsplänen
31.
Grundkenntnisse der Unterweisung für das Führen von Baumaschinen
Kenntnis der Unterweisung für das Führen von Baumaschinen
Mitwirken beim Unterweisen für das Führen von Baumaschinen
32.
Grundkenntnisse der Elektrotechnik und Elektronik für untertagerelevante Aufgabenstellungen
33.
Grundkenntnisse der Hydraulik und Pneumatik für untertagerelevante Aufgabenstellungen
34.
Prüfen und Feststellen der Fahrbereitschaft und Betriebssicherheit von Baumaschinen für den Untertageeinsatz
35.
Führen von betriebs- spezifischen Baumaschinen im Untertageeinsatz unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen
36.
Mitarbeiten bei Tunnelvortriebsarbeiten unter Aufsicht an sicheren Arbeitsstellen (zB Zentrum am Berg ZAB oder im Rahmen einer geeigneten Einrichtung)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?
§ 4 Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung behandelt "Berufsbild" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2022 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 25. März 2022
- Fassung seit
- 1. Mai 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:08
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 203/2026
- BGBl. II Nr. 102/2022
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Verweise
Rückverweise
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