§ 14
§ 14 Konformitätsbewertungsstellen
Fassung: 10. Juli 2015 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 Spielzeugverordnung 2011?
- Kernaussage§ 14 Spielzeugverordnung 2011 behandelt "Konformitätsbewertungsstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Als Stellen, die Konformitätsbewertungen durchführen dürfen, gelten die gemäß § 73 Abs. 2 LMSVG für die...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Konformitätsbewertungsstellen
§ 14. (1) Als Stellen, die Konformitätsbewertungen durchführen dürfen, gelten die gemäß § 73 Abs. 2 LMSVG für die Untersuchung und Begutachtung von Spielzeug autorisierten Personen, sofern sie in einer im Umfang der erteilten Bewilligung gemäß § 8 des Akkreditierungsgesetz 2012 – AkkG 2012, BGBl. I Nr. 28/2012, in der jeweils geltenden Fassung, akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle oder in einer Konformitätsbewertungsstelle in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat der EU oder EWR-Staat mit einer dieser gleichzuhaltenden Akkreditierung angestellt sind oder vertraglich gebunden sind und in Übereinstimmung mit dem Managementsystem der Konformitätsbewertungsstelle arbeiten.
(2) Nur Konformitätsbewertungsstellen, die der Europäischen Kommission notifiziert wurden, dürfen EG-Baumusterprüfungen gemäß § 11 durchführen.
(3) Autorisierte Personen gemäß § 73 Abs. 2 LMSVG, die beabsichtigen, Konformitätsbewertungen durchzuführen, haben beim Bundesministerium für Gesundheit einen Antrag auf Notifizierung zu stellen. Dabei sind
1. die Bewilligung gemäß § 73 Abs. 2 LMSVG,
2. der Akkreditierungsbescheid, einschließlich Akkreditierungsumfang, und
3. der Abschluss einer Haftpflichtversicherung
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Notifikation an die Europäische Kommission gemäß Abs. 2 vorzunehmen, wenn alle Voraussetzungen gemäß Abs. 3 erfüllt sind.
(5) Die Konformitätsbewertungsstelle ist verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 Spielzeugverordnung 2011 in einfachen Worten?
§ 14 Spielzeugverordnung 2011 behandelt "Konformitätsbewertungsstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. September 2015
- Fassung seit
- 10. Juli 2015
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 05:15
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