Anl. 3
Anl. 3 Spezifische Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden
Fassung: 20. Juli 2011 bis laufend
Spezifische Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden
Anlage 3
EG-Konformitätserklärung
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 17. September 2015
- Fassung seit
- 20. Juli 2011
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 05:15
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