Verordnungen

Spielzeugverordnung 2011

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung 2011)

VerordnungFassung seit 31. Juli 2026RIS-Stand 31. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 20007342 · BGBl. II Nr. 203/2011 · 82/05 Lebensmittelrecht · Original im RIS öffnen

§ 17

§ 17

Fassung: 31. Juli 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 17 Spielzeugverordnung 2011?

  • Kernaussage§ 17 Spielzeugverordnung 2011 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr. L 170...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 17 Spielzeugverordnung 2011 in einfachen Worten?

§ 17 Spielzeugverordnung 2011 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 31. Juli 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. Juli 2026
Fassung seit
31. Juli 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 05:15
Frühere Fassungen

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