§ 15
§ 15 Atemschutz
Fassung: 1. Juni 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 15 LF-PSA-V?
- Kernaussage§ 15 LF-PSA-V behandelt "Atemschutz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Unter Atemschutz versteht man die Atemschutzgeräte als persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Trägerin bzw. des Trägers...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Atemschutz
§ 15. (1) Unter Atemschutz versteht man die Atemschutzgeräte als persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Trägerin bzw. des Trägers vor dem Einatmen von gesundheitsgefährdenden oder biologischen Stoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel bei der Arbeit.
(2) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Atemschutz zur Verfügung stellen, wenn für diese eine oder mehrere der nachfolgenden Gefahren (§ 4) für die Atmung bestehen:
(3) Atemschutz ist so auszuwählen, dass die inhalative Einwirkung von gefährlichen Stoffen zumindest soweit minimiert wird, dass die Grenzwerte (MAK-, TRK-Werte einschließlich Kurzzeitwerte oder Bewertungsindex für Stoffgemische) für die Trägerinnen und Träger sicher unterschritten werden.
(4) Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind folgende Einflüsse auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen:
(5) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der Benutzung von Atemschutzgeräten Folgendes gewährleisten:
(6) Die Unterweisung (§ 7 Abs. 4) hat insbesondere auch zu umfassen:
(7) Für die Unterweisung über den Atemschutz gilt:
(8) Für die Prüfung von Atemschutzgeräten gilt:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 15 LF-PSA-V in einfachen Worten?
§ 15 LF-PSA-V behandelt "Atemschutz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2024 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 23. Februar 2024
- Fassung seit
- 1. Juni 2024
- Fassung bis
- laufend
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