§ 13
§ 13 Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Fassung: 1. September 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 13 Frauenförderungsplan BMEIA?
- Kernaussage§ 13 Frauenförderungsplan BMEIA behandelt "Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 13. (1) Der Frauenförderungsplan ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen. Zusätzlich wird der Frauenförderungsplan auch im Intranet des BMEIA publiziert.
(2) Im Rahmen der Grundausbildung ist über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.
(3) Sektions-, Gruppen-, Abteilungs- und Dienststellenleiterinnen und -leiter sowie Personalreferentinnen und -referenten sollen periodisch auf das B-GlBG aufmerksam gemacht werden.
(4) Ein Intranetlink zu Gleichbehandlungsthemen wird vom Dienstgeber vorgesehen.
(5) Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Gleichbehandlungsbeauftragten oder die individuelle Kontaktaufnahme mit der/dem zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten innerhalb der Dienstzeit ermöglicht, soweit dem nicht dienstliche Erfordernisse entgegenstehen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 13 Frauenförderungsplan BMEIA in einfachen Worten?
§ 13 Frauenförderungsplan BMEIA behandelt "Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2018 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 31. August 2018
- Fassung seit
- 1. September 2018
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 22:53
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Verweise
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