Verordnungen

Elektrotechnik-Ausbildungsordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Elektrotechnik (Elektrotechnik-Ausbildungsordnung)

VerordnungFassung seit 1. Januar 2024RIS-Stand 7. Juli 2025

RIS-Gesetzesnummer 20012442 · BGBl. II Nr. 386/2023 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 130/2025 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik

Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 8 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules Anlagen- und Betriebstechnik

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik

§ 8. Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules Anlagen- und Betriebstechnik:

7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Elektrotechnik

7.1 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

7.2 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

7.3 Grundlagen der Montagetechnik

Die auszubildende Person kann

8. Kompetenzbereich: Maschinen und Produktionsanlagen

8.1 Sicherheit von elektrischen Anlagen

Die auszubildende Person kann

8.2 Elektrische Maschinen

Die auszubildende Person kann

8.3 Elektrische Anlagen in Maschinen oder Produktionsanlagen

Die auszubildende Person kann

8.4 Gebäudetechnik

Die auszubildende Person kann

8.5 Betriebliches Energiemanagement

Die auszubildende Person kann

9. Kompetenzbereich: Anlagenautomatisierung und Fertigungsmanagement

9.1 Automatisierungstechnik

Die auszubildende Person kann

9.2 Produktionsmanagement und Qualitätssicherung

Die auszubildende Person kann

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 8 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
20. Dezember 2023
Fassung seit
1. Januar 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 06:35
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 130/2025

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Verweise

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