§ 6
§ 6 Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung?
- Kernaussage§ 6 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules Elektro- und Gebäudetechnik
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik
§ 6. Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules Elektro- und Gebäudetechnik:
7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Elektrotechnik
7.1 Technische Unterlagen
Die auszubildende Person kann
7.2 Messtechnik
Die auszubildende Person kann
7.3 Grundlagen der Installations- und Montagetechnik
Die auszubildende Person kann
8. Kompetenzbereich: Gebäudetechnische Anlagen
8.1 Sicherheit von elektrischen Anlagen
Die auszubildende Person kann
8.2 Verteilsysteme
Die auszubildende Person kann
8.3 Elektrische Anlagen der Gebäudetechnik
Die auszubildende Person kann
8.4 Elektrische Anlagen, Maschinen und Geräte
Die auszubildende Person kann
8.5 Erneuerbare Energien
Die auszubildende Person kann
9. Kompetenzbereich: Gebäudesystemtechnik
9.1 Automatisierungs- und Systemtechnik
Die auszubildende Person kann
9.2 Gebäudesystemtechnik
Die auszubildende Person kann
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?
§ 6 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2024 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Dezember 2023
- Fassung seit
- 1. Januar 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 06:35
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 130/2025
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