§ 17
§ 17 Verschmelzung, Trennung und Aufteilung von Betriebsratsfonds; Verwendung bestehender Betriebsratsfonds bei Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates
Fassung: 1. Dezember 1993 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 17 Betriebsratsfonds-Verordnung 1974?
- Kernaussage§ 17 Betriebsratsfonds-Verordnung 1974 behandelt "Verschmelzung, Trennung und Aufteilung von Betriebsratsfonds; Verwendung bestehender Betriebsratsfonds bei Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wird wegen Wegfalls der Voraussetzungen für das Bestehen getrennter Betriebsräte (§ 40 Abs. 3 ArbVG) ein...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
3. ABSCHNITT
Verschmelzung, Trennung und Aufteilung von Betriebsratsfonds; Verwendung bestehender Betriebsratsfonds bei Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates
Verschmelzung
§ 17. (1) Wird wegen Wegfalls der Voraussetzungen für das Bestehen getrennter Betriebsräte (§ 40 Abs. 3 ArbVG) ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt, so verschmelzen die bestehenden Betriebsratsfonds zu einem einheitlichen Fonds. Die Durchführung der sich daraus ergebenden Vermögensübertragung obliegt dem neugewählten Betriebsrat.
(1a) Abs. 1 gilt auch für den Zusammenschluß von Betrieben zu einem Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG. Die Durchführung der Vermögensübertragung obliegt dem einheitlichen Betriebsrat (§ 62c ArbVG) oder dem neugewählten Betriebsrat.
(2) Der Betriebsrat hat die zuständige Arbeiterkammer unverzüglich von der Verschmelzung sowie von der Durchführung der sich daraus ergebenden Vermögensübertragung zu verständigen. Die zuständige Arbeiterkammer hat die Durchführung der Vermögensübertragung durch einen Vertreter im Wege mehrmaliger Kontrollen zu überwachen; die §§ 31, 32 zweiter und dritter Satz, 33 und 37 gelten sinngemäß.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 17 Betriebsratsfonds-Verordnung 1974 in einfachen Worten?
§ 17 Betriebsratsfonds-Verordnung 1974 behandelt "Verschmelzung, Trennung und Aufteilung von Betriebsratsfonds; Verwendung bestehender Betriebsratsfonds bei Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Dezember 1993 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 23. Februar 2016
- Fassung seit
- 1. Dezember 1993
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 05:34
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 312/2017
- BGBl. II Nr. 142/2012
- BGBl. Nr. 814/1993
- BGBl. Nr. 690/1990
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.