§ 3
§ 3 Berufsbild
Fassung: 1. Mai 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3 Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung?
- Kernaussage§ 3 Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung behandelt "Berufsbild" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Berufsbild
§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln. Kenntnisse und Fertigkeiten, die sich über mehrere Lehrjahre erstrecken, sind in allen angeführten Lehrjahren zu vermitteln.
(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Die Fachkraft für Bahnreise- und Mobilitätsservice kann
1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs
Die Fachkraft kann
1.3 Branche des Lehrbetriebs
Die Fachkraft kann
1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Fachkraft kann
1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten
Die Fachkraft kann
1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung
Die Fachkraft kann
1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation
Die Fachkraft kann
1.8 Kundenorientiertes Agieren
(Unter Kundeninnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)
Die Fachkraft kann
1.9 Prozessmanagement/Geschäftsprozesse
Die Fachkraft kann
2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement
Die Fachkraft kann
2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Fachkraft kann
2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln
Die Fachkraft kann
3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten
3.1 Datensicherheit und Datenschutz
Die Fachkraft kann
3.2 Software und weitere digitale Anwendungen
Die Fachkraft kann
3.3 Digitale Kommunikation
Die Fachkraft kann
3.4 Datei- und Ablageorganisation
Die Fachkraft kann
3.5 Informationssuche und -beschaffung
Die Fachkraft kann
3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen
Die Fachkraft kann
(6) Fachliche Kompetenzbereiche:
4. Kompetenzbereich: Sicherheitsorientierte Zugbegleitung
In den Bereichen Erste Hilfe, Betriebsdienst, Fahrzeugsicherung, Bremsprobe, Fahrtvorbereitung, Verschub, Zugräumung und Zugbegleitung sind dem Lehrling gemäß den §§ 14, 23, 29 bis 32 und §§ 34 bis 35 der Eisenbahneignungs- und Prüfungsverordnung (EisbEPV), BGBl. II Nr. 31/2013, die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
4.1 Grundlagen
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
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4.2 Betriebsdienst
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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4.3 Fahrzeugsicherung
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
2
3
4
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4.4 Bremsprobe
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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4.5 Fahrt- bzw. Zugvorbereitung
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
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4.6 Verschub
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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4.7 Zugräumung und Zugbegleitung
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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4.8 Erste Hilfe
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
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5. Kompetenzbereich: Kundeninformation und -betreuung
5.1 Grundlagen des Kundenservice
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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5.2 Kundenanfragen
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
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3
4
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5.3 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
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5.4 Verkehrsleistungen
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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5.5 Reiseberatung
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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6. Kompetenzbereich: Vertrieb
6.1 Verkaufsgespräche
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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6.2 Angebotserstellung
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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6.3 Verkauf und Fahrkartenrevision
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
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6.4 Zahlungsverkehr
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
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6.5 Verkehrsleistungen
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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6.6 Reiseberatung
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
2
3
4
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7. Kompetenzbereich: Marketing und E-Commerce
7.1 Aufgaben des betrieblichen Marketings und von E-Commerce
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
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4
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7.2 Arbeiten im betrieblichen Marketing
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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7.3 Online-Vertrieb
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
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8. Kompetenzbereich: Office-Management
8.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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8.2 Kommunikation
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
2
3
4
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8.3 Posteingang und -ausgang
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
2
3
4
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8.4 Terminmanagement
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
2
3
4
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8.5 Besprechungen und Meetings
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
4
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8.6 Organisation von Dienstreisen
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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3
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8.7 Betriebliches Rechnungswesen
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
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8.8 Beschaffung und Inventur
Die Fachkraft kann
Lehrjahr
1
2
3
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(7) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?
§ 3 Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung behandelt "Berufsbild" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2022 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. Juli 2026
- Fassung seit
- 1. Mai 2022
- Fassung bis
- laufend
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- BGBl. II Nr. 193/2026
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