Anl. 1
Anl. 1 Teil 1
Fassung: 21. Juni 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 VNG?
- KernaussageAnl. 1 VNG behandelt "Teil 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des § 2 Z 1 sind die unter den folgenden KNCodes der...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Teil 1
KN-Code
Warenbezeichnung
0105
Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend
0201
Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202
Fleisch von Rindern, gefroren
0203
Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
0204
Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
0205 00
Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
0207
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
0401
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
0402
Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
0403
Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
0404
Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
0405
Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette
0406
Käse und Quark/Topfen
ex 0407
Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, von Hausgeflügel einschließlich Bruteier
0409 00 00
Natürlicher Honig
0601 10
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend
0603
Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
0604
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
0701
Kartoffeln, frisch oder gekühlt
0702 00 00
Tomaten, frisch oder gekühlt
0703
Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
0704
Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
0705
Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt
0706
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
0707 00
Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
0708
Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
0709
Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
0713
Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
0802
Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
0803
Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet
0804 20 10
Feigen, frisch
0804 30 00
Ananas
0804 40 00
Avocadofrüchte
0804 50 00
Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
0805
Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
0806
Weintrauben, frisch oder getrocknet
0807
Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch
0808
Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
0809
Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
0810
Andere Früchte, frisch
ex 0813 50
Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802
1210
Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
1302 13 00
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Hopfen
1212 92 00
Johannisbrot (Carob)
1509
Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1510 00
Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509
ex 1517
Fette, gemischte pflanzliche und/oder tierische Fette
ex 2106
Milchfette, gemischte pflanzliche und/oder tierische Fette
ex 3501
Casein und Caseinat
Teil 2
KN-Code
Warenbezeichnung
0301
Fische, lebend
0302
Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilet und anderes Fischfleisch der Position 0304
0303
Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
0304
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
0305
Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
0306
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
0307
Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar
1604
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 VNG in einfachen Worten?
Anl. 1 VNG behandelt "Teil 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 21. Juni 2013 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. März 2017
- Fassung seit
- 21. Juni 2013
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 104/2019 (NR: GP XXVI IA 985/A AB 692 S. 88. BR: AB 10252 S. 897.)
- BGBl. I Nr. 163/2015 (NR: GP XXV RV 896 AB 907 S. 107. BR: 9494 AB 9498 S. 849.)
- BGBl. I Nr. 189/2013 (NR: GP XXIV RV 2291 AB 2340 S. 203. BR: 8975 AB 9000 S. 821.)
- BGBl. I Nr. 104/2013 (NR: GP XXIV RV 2297 AB 2341 S. 203. BR: AB 9001 S. 821.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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