§ 101d
§ 101d Bekanntmachung der Zurückziehung oder Zurückweisung der Anmeldung
Fassung: 1. Juli 2005 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 101d Patentgesetz 1970?
- Kernaussage§ 101d Patentgesetz 1970 behandelt "Bekanntmachung der Zurückziehung oder Zurückweisung der Anmeldung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wird die Anmeldung nach der Veröffentlichung zurückgezogen oder wird die Patentanmeldung zurückgewiesen, so ist dies ebenfalls...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Bekanntmachung der Zurückziehung oder Zurückweisung der Anmeldung
§ 101d. (1) Wird die Anmeldung nach der Veröffentlichung zurückgezogen oder wird die Patentanmeldung zurückgewiesen, so ist dies ebenfalls im Patentblatt bekanntzumachen.
(2) Mit der Bekanntmachung der Zurückziehung oder der Zurückweisung der Anmeldung gelten die Wirkungen des einstweiligen Schutzes (§ 101 Abs. 5) als nicht eingetreten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 101d Patentgesetz 1970 in einfachen Worten?
§ 101d Patentgesetz 1970 behandelt "Bekanntmachung der Zurückziehung oder Zurückweisung der Anmeldung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2005 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. Juni 2023
- Fassung seit
- 1. Juli 2005
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 14:42
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 186/2023 (NR: GP XXVII RV 2210 AB 2226 S. 233. BR: AB 11316 S. 959.)
- BGBl. I Nr. 51/2023 (NR: GP XXVII RV 1955 AB 1999 S. 209. BR: AB 11228 S. 953.)
- BGBl. I Nr. 61/2022 (NR: GP XXVII RV 1291 AB 1400 S. 147. BR: AB 10924 S. 939.)
- BGBl. I Nr. 37/2018 (NR: GP XXVI RV 108 AB 139 S. 23. BR: 9967 AB 9970 S. 880.)
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Verweise
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