§ 9
§ 9 Änderung des Bundes-Sonderwohnbaugesetzes 1982
Fassung: 31. Dezember 1983 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 9 Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983?
- Kernaussage§ 9 Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983 behandelt "Änderung des Bundes-Sonderwohnbaugesetzes 1982" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: (Anm.: Änderung des Bundes-Sonderwohnbaugesetztes, BGBl. Nr. 165/1982)
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
II. ABSCHNITT
Änderung des Bundes-Sonderwohnbaugesetzes 1982
§ 9. (Anm.: Änderung des Bundes-Sonderwohnbaugesetztes, BGBl. Nr. 165/1982)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 9 Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983 in einfachen Worten?
§ 9 Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983 behandelt "Änderung des Bundes-Sonderwohnbaugesetzes 1982" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 31. Dezember 1983 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. August 2023
- Fassung seit
- 31. Dezember 1983
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 07:19
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 147/1999 (NR: GP XX AB 2056 S.181. BR: 6014 AB 6060 S. 657.)
- BGBl. Nr. 800/1993 (NR: GP XVIII IA 579/A AB 1268 S. 134. BR: 4644 AB 4653 S. 575.)
- BGBl. Nr. 482/1984 (NR: GP XVI RV 246 AB 403 S. 60. BR: AB 2879 S. 452. NR: Einspr. d. BR: 444 AB 478 S. 66.)
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Verweise
Rückverweise
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