§ 148
§ 148 Leistungen der Unfallversicherung
Fassung: 1. Januar 1999 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 148 BSVG?
- Kernaussage§ 148 BSVG behandelt "Leistungen der Unfallversicherung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die erste Hilfeleistung bei...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Abschnitt IV
Leistungen der Unfallversicherung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Aufgaben
§ 148. (1) Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen sowie für die Unfallheilbehandlung, den Ausgleich des Arbeitsausfalls im land(forst)wirtschaftlichen Betrieb, die Rehabilitation von Versehrten und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Vorsorge umfaßt auch die Information, die Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben sowie der sonstigen Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten, soweit deren Durchführung der Unfallversicherung übertragen ist.
(2) Die Rehabilitation umfaßt die im Rahmen der Unfallheilbehandlung vorgesehenen medizinischen Maßnahmen, berufliche Maßnahmen und, soweit dies zu ihrer Ergänzung erforderlich ist, soziale Maßnahmen mit dem Ziel, Versehrte bis zu einem solchen Grad ihrer Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, der sie in die Lage versetzt, im beruflichen und wirtschaftlichen Leben und in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd einnehmen zu können.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 148 BSVG in einfachen Worten?
§ 148 BSVG behandelt "Leistungen der Unfallversicherung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1999 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 24. April 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 1999
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 14:07
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 45/2026 (NR: GP XXVIII IA 818/A AB 512 S. 81. BR: AB 11824 S. 992.)
- BGBl. I Nr. 105/2025 (NR: GP XXVIII RV 299 AB 345 S. 57. BR: AB 11750 S. 985.)
- BGBl. I Nr. 104/2025 (NR: GP XXVIII RV 295 AB 346 S. 57. BR: AB 11751 S. 985.)
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 5
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)3
- OGH2
Bei 5 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.
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Entscheidungen
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · RechtssatzVerwaltungsgerichtshof (VwGH) · 89/08/0100 · 17. Dezember 199189/08/0100 · 17. Dezember 1991 · ECLI:AT:VWGH:1991:1989080100.X01ASGG §65 Abs1 Z1; · ASVG §175 Abs1; · ASVG §176 Abs1 Z6; · ASVG §28; · ASVG §354 Z1; · ASVG §413 Abs1 Z2; · BSVG §148; · BSVG §182; · BSVG §3;Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · RechtssatzVerwaltungsgerichtshof (VwGH) · 89/08/0347 · 26. November 199189/08/0347 · 26. November 1991 · ECLI:AT:VWGH:1991:1989080347.X02ASGG §65 Abs1 Z1; · ASVG §175 Abs1; · ASVG §176 Abs1 Z6; · ASVG §28; · ASVG §354 Z1; · ASVG §413 Abs1 Z2; · BSVG §148; · BSVG §182; · BSVG §3;OGH · RechtssatzOGH · 9ObA126/91 · 28. August 19919ObA126/91 · 28. August 1991 · ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085679Veröff: SZ 64/113
ASVG §333 Abs1 · ASVG §334 · BSVG §148 · BSVG §178Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · RechtssatzVerwaltungsgerichtshof (VwGH) · 89/08/0222 · 27. November 199089/08/0222 · 27. November 1990 · ECLI:AT:VWGH:1990:1989080222.X04ASGG §65 Abs1 Z1; · ASVG §175 Abs1; · ASVG §176 Abs1 Z6; · ASVG §28; · ASVG §354 Z1; · ASVG §413 Abs1 Z2; · BSVG §148; · BSVG §182; · BSVG §3;OGH · RechtssatzOGH · 9ObS25/87 · 4. November 19879ObS25/87 · 4. November 1987 · ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0086006Veröff: SZ 60/233 = SSV-NF 1/51 = RZ 1988/32 S 139
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