§ 3
§ 3 1. Sachliche Zuständigkeit
Fassung: 1. März 1993 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3 ASGG?
- Kernaussage§ 3 ASGG behandelt "1. Sachliche Zuständigkeit" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: In erster Instanz sind die Landesgerichte, für den Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Arbeits-...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
ZWEITES HAUPTSTÜCK
I. Abschnitt – Zuständigkeit
1. Sachliche Zuständigkeit
§ 3. In erster Instanz sind die Landesgerichte, für den Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Arbeits- und Sozialgericht Wien zur Entscheidung in Arbeits- und Sozialrechtssachen zuständig.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 ASGG in einfachen Worten?
§ 3 ASGG behandelt "1. Sachliche Zuständigkeit" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. März 1993 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 24. August 2026
- Fassung seit
- 1. März 1993
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 05:42
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 70/2026 (NR: GP XXVIII AB 554 S. 87. BR: AB 11861 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 161/2023 (NR: GP XXVII IA 3655/A AB 2283 S. 241. BR: AB 11348 S. 960.)
- BGBl. I Nr. 60/2023 (NR: GP XXVII RV 2031 AB 2038 S. 215. BR: AB 11241 S. 954.)
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 4
- OGH3
- Verfassungsgerichtshof (VfGH)1
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