Landesgericht

Das Landesgericht ist ein Gerichtshof erster Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In Österreich gibt es derzeit 20 Landesgerichte. Sie entscheiden in vielen Zivil und Strafsachen in erster Instanz und sind außerdem Rechtsmittelgerichte für Entscheidungen der Bezirksgerichte.

Aufgaben in Zivilsachen

In Zivilsachen sind die Landesgerichte in erster Instanz für alle Rechtssachen zuständig, die nicht den Bezirksgerichten zugewiesen sind. In zweiter Instanz entscheiden sie über Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Bezirksgerichte.

Aufgaben in Strafsachen

In Strafsachen sind die Landesgerichte für alle Strafsachen zuständig, die nicht vor das Bezirksgericht gehören. Je nach Delikt entscheidet ein Einzelrichter, ein Schöffengericht oder ein Geschworenengericht. Auch im Ermittlungsverfahren nehmen die Landesgerichte wichtige richterliche Aufgaben wahr, etwa als Haft und Rechtsschutzgericht.

Besonderheiten in Wien

In Wien bestehen das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, das Landesgericht für Strafsachen Wien, das Handelsgericht Wien und das Arbeits und Sozialgericht Wien. Diese Sondergerichte übernehmen jeweils besondere Zuständigkeiten.

Weitere Zuständigkeiten

Landesgerichte führen außerdem wichtige Register und besondere Verfahren. Dazu gehören etwa das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien und bei den sonst zuständigen Landesgerichten sowie Insolvenzverfahren, soweit diese gesetzlich den Landesgerichten zugewiesen sind.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Mayer Heinz, Kucsko Stadlmayer Gabriele, Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 14. Auflage, MANZ, 2023
  • Rechberger Walter H, Simotta Daphne Ariane Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts, MANZ
  • Kirchbacher Kurt Strafprozessordnung Kurzkommentar, 15. Auflage, MANZ, 2023
  • Wanke Rudolf, Perl Harald, Sachs Michael RStDG, GOG und StAG Kommentar, 5. Auflage, MANZ, 2021
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