Ein Strafgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die ein bestimmtes Verhalten unter Strafe stellt und festlegt, welche strafrechtlichen Folgen dafür in Betracht kommen. Im österreichischen Recht ist die wichtigste Grundlage dafür das Strafgesetzbuch (StGB). Daneben gibt es auch Strafbestimmungen in anderen Bundesgesetzen, etwa im Finanzstrafrecht oder im Suchtmittelrecht.
Was ein Strafgesetz regelt
Ein Strafgesetz beantwortet im Kern zwei Fragen: Welches Verhalten ist strafbar? und welche Strafe droht dafür? Damit eine Tat strafbar ist, muss sie unter eine gesetzliche Strafdrohung fallen. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 1 StGB. Strafbar ist also nicht jedes sozial missbilligte Verhalten, sondern nur ein Verhalten, das das Gesetz klar erfasst.
Typische Strafen sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Dazu kommen weitere strafrechtliche Reaktionen, etwa bedingte Strafnachsicht, Weisungen, Bewährungshilfe, Verfall oder Einziehung, soweit das Gesetz das vorsieht. Welche Reaktion im Einzelfall zulässig ist, hängt von der jeweiligen Strafnorm und den allgemeinen Regeln des StGB ab.
Der Grundsatz: keine Strafe ohne Gesetz
Im Strafrecht gilt der besonders wichtige Grundsatz „nulla poena sine lege“: Keine Strafe ohne Gesetz. In Österreich ist das vor allem in § 1 StGB verankert. Danach darf eine Tat nur bestraft werden, wenn sie schon im Zeitpunkt ihrer Begehung gesetzlich mit Strafe bedroht war.
Damit verbunden ist das Erfordernis, dass Strafgesetze hinreichend bestimmt sein müssen. Bürgerinnen und Bürger sollen erkennen können, welches Verhalten verboten ist. Das allgemeine Legalitätsprinzip des Art. 18 B-VG ist dafür ein wichtiger verfassungsrechtlicher Maßstab. Gerade im Strafrecht ist genaue gesetzliche Umschreibung besonders wichtig, weil strafrechtliche Sanktionen tief in die Rechte der betroffenen Person eingreifen können.
Aus diesem Grund dürfen Strafnormen nicht beliebig ausgedehnt werden. Ob ein Verhalten strafbar ist, entscheidet sich nach dem Gesetzeswortlaut, seinem Zusammenhang und den anerkannten Auslegungsregeln. Eine bloß freie Übertragung auf ähnliche, aber nicht geregelte Fälle ist im Strafrecht nicht zulässig.
Strafgesetz und Strafrahmen
Jedes Strafgesetz enthält in der Regel einen Strafrahmen. Dieser legt fest, in welchem Bereich sich die Strafe bewegen darf, etwa bis zu einer bestimmten Freiheitsstrafe oder als Geldstrafe in Tagessätzen. Der Strafrahmen bedeutet aber noch nicht, dass immer die Höchststrafe verhängt wird. Er markiert nur den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen das Gericht die konkrete Strafe festsetzt.
Für die Strafbemessung ist nach § 32 StGB die Schuld des Täters die Grundlage. Das Gericht hat Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und auch die Auswirkungen der Strafe auf das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu berücksichtigen.
Wichtige Umstände können zum Beispiel sein:
- das Ausmaß des verursachten Schadens,
- die Beweggründe und Ziele der Tat,
- die Art der Ausführung,
- einschlägige Vorverurteilungen,
- ein Geständnis oder eine Schadensgutmachung.
Ob eine Strafe sofort vollzogen wird, ist nochmals eine eigene Frage. Unter den Voraussetzungen des § 43 StGB kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedingt nachgesehen werden. Das bedeutet, dass die Strafe vorerst nicht vollzogen wird, wenn zu erwarten ist, dass schon die Androhung der Vollziehung genügt, um weitere Straftaten zu verhindern.
Wann ein Strafgesetz gilt
Strafgesetze gelten nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich. Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht, das zur Zeit der Tat gegolten hat. Für das österreichische Strafrecht regelt § 61 StGB die zeitliche Geltung. Danach sind auf früher begangene Taten neue Gesetze dann anzuwenden, wenn die früheren Gesetze für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung nicht günstiger waren.
Daneben schützt Art. 7 EMRK vor rückwirkender Bestrafung. Niemand darf wegen einer Handlung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Dieser Grundsatz gehört zu den zentralen Garantien eines rechtsstaatlichen Strafrechts.
Strafgesetz, Strafverfahren und Strafvollzug
Das Strafgesetz selbst gehört zum materiellen Strafrecht. Es sagt also, was strafbar ist und welche Rechtsfolgen vorgesehen sind. Davon zu unterscheiden sind zwei weitere Bereiche:
- Strafverfahrensrecht: Es regelt, wie Straftaten verfolgt, angeklagt und vor Gericht verhandelt werden.
- Strafvollzugsrecht: Es regelt, wie verhängte Freiheitsstrafen vollzogen werden.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Ob ein Verhalten strafbar ist, entscheidet das Strafgesetz. Wie der Staat diesen Vorwurf prüft und wie eine Strafe vollzogen wird, ergibt sich aus anderen Rechtsvorschriften.
Warum Strafgesetze besonders streng geprüft werden
Strafgesetze erlauben besonders einschneidende staatliche Reaktionen. Deshalb gelten hier besonders hohe Anforderungen an Gesetzmäßigkeit, Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit. Wer bestraft wird, muss sich auf eine klare gesetzliche Grundlage stützen lassen können. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem rechtsstaatlichen Strafrecht und bloßer staatlicher Sanktionierung nach freiem Ermessen.
Für juristische Laien genügt als Faustregel: Ein Verhalten ist nur dann strafbar, wenn es im österreichischen Recht konkret gesetzlich erfasst ist. Welche Strafe tatsächlich verhängt wird, hängt dann vom jeweiligen Tatbestand, vom gesetzlichen Strafrahmen und von den Umständen des Einzelfalls ab.
Quellen
- § 1 Strafgesetzbuch (StGB), RIS.
- § 32 Strafgesetzbuch (StGB), RIS.
- § 43 Strafgesetzbuch (StGB), RIS.
- § 61 Strafgesetzbuch (StGB), RIS.
- Art. 18 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
- Art. 7 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), RIS.
- Steininger, Strafrecht Allgemeiner Teil 1. Eine Einführung. Grundlagen – Das vollendete vorsätzliche Erfolgsdelikt, 3. Auflage, Linde Verlag 2019.
- Reindl-Krauskopf/Medigovic/Luef-Kölbl, Strafrecht Allgemeiner Teil II, Verlag Österreich 2023.





