Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung – Was ist das?

In einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung handelt es sich um eine spezielle Maßnahme im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Diese ermöglicht die Sanierung eines Unternehmens unter der Leitung eines Masseverwalters. Wir klären in diesem Artikel zentrale Fragen, wie: Was ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung? Was sind die Aufgaben eines Masseverwalters? Und unter welchen Bedingungen wird ein Insolvenzverfahren aufgehoben?

Key Points

  • Ziel ist die Fortführung des Unternehmens
  • Ein Masseverwalter (auch Insolvenzverwalter genannt) hat die Verfügungsgewalt über das Unternehmen
  • Voraussetzungen für das Verfahren sind ein vorab vorgelegter Sanierungsplan und die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger

Was Ein Sanierungsverfahren in der Insolvenz bewirkt

Das Sanierungsverfahren ist ein integraler Bestandteil eines Insolvenzverfahrens. Es wird initiiert, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig, von Zahlungsunfähigkeit bedroht oder überschuldet ist. Sanierungsverfahren gibt es in zwei Varianten: Mit und ohne Eigenverwaltung. Der entscheidende Unterschied liegt in der Kontrolle des Unternehmens während der Sanierungsphase.

Voraussetzungen für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Für die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung sind einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vorlegung eines Sanierungsplans vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger, die mehr als die Hälfte der Forderungen vertreten
  • Vorhandenes kostendeckendes Vermögen oder die Möglichkeit eines Kostenvorschusses

Besonders vorteilhaft ist es, ein Sanierungsverfahren bei drohender Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu starten. Damit erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens.

Wichtiger Hinweis: Rechtliche Beratung empfohlen

Da die Prozeduren in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung äußerst komplex sind, ist die frühzeitige Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts für Insolvenzrecht dringend empfohlen.

Inhalt eines Antrags für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Ein erfolgreicher Antrag sollte umfassende Informationen enthalten, sowohl über die generelle Lage des Unternehmens als auch über die spezifischen finanziellen Aspekte. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Antrags gehören:

  • Unternehmensgeschichte und Kennzahlen der letzten drei Jahre
  • Firmenbuchauszug und Gewerberegisterauszug
  • Analyse der Ursachen der Zahlungsunfähigkeit
  • Aktuelle Finanzdaten, wie Verbindlichkeiten, Mahnklagen und Exekutionen
  • Gläubiger- und Vermögensverzeichnis
  • Fortführungsrechnung und ggf. Finanzierungsnachweis
  • Ein konkret ausgearbeiteter Sanierungsplan

Prozess der Verfahrenseröffnung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. Dabei gehen die Verwaltungsrechte über das Unternehmen und das Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zusätzlich tritt eine Exekutions- und Prozesssperre für den Schuldner ein, sodass Gläubiger keine weiteren Forderungen auf anderen Wegen geltend machen können.

Abschluss des Sanierungsverfahrens und Folgen

Sollte das Sanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden, hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Damit enden alle Wirkungen der Insolvenz. Der Masseverwalter wird entlassen und die Verfügungsgewalt über das Unternehmen geht wieder an den Schuldner zurück.

Mögliche Gründe für das Scheitern eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung

Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung kann aus verschiedenen Gründen scheitern. Die häufigsten sind:

  • Rückzug des Sanierungsplans durch den Unternehmer
  • Gerichtliche Ablehnung des Sanierungsplans
  • Ablehnung des Sanierungsplans durch die Gläubiger
  • Unzureichende Insolvenzmasse zur Deckung der Masseforderungen

Sollte der Sanierungsplan nicht innerhalb von 90 Tagen angenommen werden, verwandelt sich das ursprüngliche Sanierungsverfahren in ein Konkursverfahren.

Beachtenswerte Fristen im Sanierungsverfahren

Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend für den Erfolg eines Sanierungsverfahrens. Innerhalb von 60 Tagen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Der Antrag ist beim zuständigen Landesgericht oder, für Wien, beim Handelsgericht einzureichen. Zudem muss ein Vorschlag für den Sanierungsplan vorgelegt werden.

Öffentliche Bekanntmachung und Löschung aus der Insolvenzdatei

Nach der Eröffnung eines Sanierungsverfahrens wird dieses in der Insolvenzdatei öffentlich bekannt gemacht. Erfolgt eine erfolgreiche Sanierung, kann der Schuldner eine Löschung aus dem Firmenbuch und der Insolvenzdatei beantragen.

Rolle eines spezialisierten Rechtsanwalts im Sanierungsverfahren

Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist ein komplexes Unterfangen, bei dem ein spezialisierter Rechtsanwalt für Insolvenzrecht von großem Wert sein kann. Er kann:

  • Den Verfahrensprozess und die Erstellung eines Sanierungsplans unterstützen
  • Bei der Einhaltung aller relevanten Fristen helfen
  • Bei Gerichtsterminen und Verhandlungen beraten und vertreten
  • Die Aktivitäten des Insolvenzverwalters im laufenden Verfahren überwachen

Durch die Expertise des Rechtsanwalts steigen die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung und die Abwendung eines Konkursverfahrens.

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