Bekanntmachung ist die bewusste allgemeine Kundgabe bestimmter Tatsachen. Die Bekanntmachung von Gesetzen, Verordnungen und Urteilen erfolgt durch Verkündung. Die Bekanntmachung von Anordnungen und Mitteilungen nachgeordneter Behörden geschieht durch Veröffentlichung in Zeitungen oder in Aushängen.
Literatur
Körte, N., Rechtsschutz gegen normauslösende Bekanntgaben, 2004