Rechtspfleger

Rechtspfleger sind in Österreich besonders ausgebildete Gerichtsbedienstete. Ihnen werden bestimmte Geschäfte der Gerichtsbarkeit gesetzlich übertragen, damit sie diese selbstständig erledigen können. Die verfassungsrechtliche Grundlage dafür ist Art. 87a B-VG; das Nähere regelt das Rechtspflegergesetz. Rechtspfleger sind keine Richter, erledigen aber in genau festgelegten Bereichen eigenverantwortlich gerichtliche Aufgaben.

Was macht ein Rechtspfleger?

Ein Rechtspfleger bearbeitet nur jene Angelegenheiten, die ihm das Gesetz zuweist. Er entscheidet dabei nicht bloß vorbereitend, sondern kann in seinem gesetzlichen Wirkungsbereich selbst Beschlüsse fassen und Verfahrensschritte setzen. Seine Zuständigkeit ist also kein allgemeiner Ersatz für richterliche Tätigkeit, sondern eine gesetzlich geregelte Übertragung einzelner Geschäfte der Gerichtsbarkeit.

Typisch ist der Einsatz dort, wo Verfahren stark formalisiert sind oder in großer Zahl vorkommen. Das soll die Gerichte organisatorisch entlasten, ohne dass die Entscheidung außerhalb der Justiz verlagert wird.

In welchen Bereichen sind Rechtspfleger tätig?

Nach § 2 Rechtspflegergesetz kann ein Gerichtsbeamter für eines oder mehrere bestimmte Arbeitsgebiete zum Rechtspfleger bestellt werden. Diese Arbeitsgebiete sind:

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen,
  • Verlassenschaftssachen, Kindschafts-, Erwachsenenschutz- und Kuratelsangelegenheiten sowie Angelegenheiten des Gerichtserlags und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse,
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen,
  • Sachen des Firmenbuchs.

Welche einzelnen Entscheidungen in diesen Bereichen tatsächlich dem Rechtspfleger zukommen, ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes. Nicht jede Sache eines solchen Rechtsgebiets gehört automatisch in seinen Wirkungskreis.

Wie selbstständig ist ein Rechtspfleger?

Rechtspfleger handeln selbstständig, aber nicht in derselben verfassungsrechtlichen Stellung wie Richter. Art. 87a B-VG erlaubt die Übertragung bestimmter Geschäfte der Gerichtsbarkeit erster Instanz auf Rechtspfleger. Gleichzeitig bleibt eine Verbindung zum zuständigen Richter bestehen.

Besonders wichtig ist: Der Richter kann sich nach § 9 Rechtspflegergesetz die Erledigung einzelner Geschäftsstücke vorbehalten oder sie an sich ziehen, wenn dies wegen der rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeit oder wegen der Bedeutung der Entscheidung zweckmäßig ist. Außerdem hat der Rechtspfleger eine Sache dem Richter vorzulegen, wenn gesetzlich vorgesehene Gründe dafür vorliegen, etwa bei besonderen Schwierigkeiten.

Für Parteien bedeutet das: Nicht jede gerichtliche Entscheidung muss von einem Richter persönlich getroffen werden. In vielen Materien ist es gesetzlich vorgesehen, dass ein Rechtspfleger zuständig ist. Das ist ein normaler Teil der österreichischen Gerichtsorganisation.

Wie wird man Rechtspfleger?

Zur Ausbildung werden nach § 23 Rechtspflegergesetz Gerichtsbedienstete zugelassen, die die Ernennungserfordernisse für eine Planstelle der Verwendungsgruppe A 2 erfüllen. Die Ausbildung ist spezialisiert und auf das jeweilige Arbeitsgebiet ausgerichtet.

Nach § 25 Rechtspflegergesetz umfasst die Ausbildung insbesondere die praktische Verwendung bei Gerichten, den Grundlehrgang, den Lehrgang für das angestrebte Arbeitsgebiet und die entsprechenden Prüfungen. Wer später ein weiteres Arbeitsgebiet übernehmen soll, muss nicht jede Ausbildungsstufe nochmals vollständig absolvieren; dafür enthält das Gesetz Sonderregeln.

Der Rechtspfleger ist daher kein bloßer Kanzleibediensteter mit erweiterten Befugnissen, sondern ein eigens ausgebildetes Organ der Justiz mit gesetzlich festgelegtem Aufgabenbereich.

Gibt es Rechtspfleger nur bei den ordentlichen Gerichten?

Der klassische Anwendungsbereich liegt bei den ordentlichen Gerichten. Daneben sieht die österreichische Rechtsordnung auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechtspfleger vor, wenn ein Gesetz das ausdrücklich regelt.

Für das Bundesverwaltungsgericht enthält § 13 BVwGG Bestimmungen über Rechtspfleger. Dort ist auch festgelegt, dass der Rechtspfleger an die Weisungen des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Mitglieds gebunden ist. Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Rechtspflegers kann nach § 54 VwGVG Vorstellung beim zuständigen Mitglied des Verwaltungsgerichts erhoben werden.

Das zeigt: Der Begriff Rechtspfleger kommt in Österreich nicht nur im Bereich der Ziviljustiz vor. Die rechtliche Ausgestaltung hängt aber immer von der jeweiligen gesetzlichen Grundlage ab.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Für Betroffene ist oft entscheidend, wer bei Gericht zuständig ist. Davon hängen etwa der Verfahrensablauf, die interne Behandlung einer Sache und im Einzelfall auch der richtige Rechtsbehelf ab. Wer einen Beschluss erhält, sollte daher genau prüfen, ob er von einem Richter oder von einem Rechtspfleger stammt und welche Rechtsmittel oder sonstigen Anträge das Gesetz vorsieht.

Rechtspfleger sind damit ein fester Bestandteil der österreichischen Justiz: Sie übernehmen gesetzlich definierte gerichtliche Aufgaben, arbeiten fachlich spezialisiert und tragen wesentlich dazu bei, dass standardisierte und massenhaft vorkommende Verfahren effizient erledigt werden.

Quellen

  • Art. 87a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
  • § 1 Rechtspflegergesetz (RpflG), RIS.
  • § 2 Rechtspflegergesetz (RpflG), RIS.
  • § 9 Rechtspflegergesetz (RpflG), RIS.
  • § 23 Rechtspflegergesetz (RpflG), RIS.
  • § 25 Rechtspflegergesetz (RpflG), RIS.
  • § 13 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG), RIS.
  • § 54 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), RIS.
  • Szöky (Hrsg.), Rechtspflegergesetz, 2. Auflage, MANZ Verlag.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden