Die Geschäftsverteilung wird jedes Jahr vom Gerichtspräsidium beschlossen und veröffentlicht. Sie regelt, welche Richter für welche Fälle zuständig sind.
Die Geschäftsverteilung wird jedes Jahr vom Gerichtspräsidium beschlossen und veröffentlicht. Sie regelt, welche Richter für welche Fälle zuständig sind.