Rechtsbeistand

Mit Rechtsbeistand wird jemand bezeichnet, der andere in Rechtsfragen berät, ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zu sein. Diese Tätigkeit ist gemäß des Rechtsberatungsgesetzes nur in Ausnahmefällen zulässig.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/rechtsbeistand.php 24.10.2014

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