Ein Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den ein Streit zwischen zwei Parteien durch beiderseitiges Nachgeben bereinigt wird.
Ein Vergleich kann sowohl unabhängig von einer Gerichtsverhandlung außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden als auch im Rahmen einer Gerichtsverhandlung.
[mkb-info]Ein Vergleich ist auch formlos wirksam, es sei denn, dass das geregelte Rechtsverhältnis einer bestimmten Form (z.B. Grundstückskaufvertrag) bedarf.[/mkb-info]