Die Arbeiterkammer ist eine öffentlichrechtliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer.
Sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer im Einklang mit dem Gemeinwohl zu fördern sowie Behörden und Gerichte in Fachfragen zu beraten; ferner obliegt ihnen die Beratung, Schulung und Weiterbildung ihrer Mitglieder sowie deren wirtschafts- und berufspolitische Betreuung.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/arbeitskammer/arbeitskammer.htm