Querverweis bedeutet, dass in einem Text auf eine andere Stelle verwiesen wird. Im juristischen Bereich kann damit ein Verweis innerhalb desselben Dokuments gemeint sein, etwa auf einen anderen Paragraphen, eine Ziffer oder einen Absatz. Häufig ist aber die Verweisung auf eine andere Rechtsvorschrift gemeint. Solche Querverweise sind für Gesetze, Verordnungen, Bescheide und Verträge wichtig, weil sie Regelungen verbinden und Wiederholungen vermeiden.
Was ist ein Querverweis im Recht?
Ein Querverweis zeigt, dass eine Aussage nicht vollständig an der gerade gelesenen Stelle steht, sondern an anderer Stelle ergänzt oder konkretisiert wird. Typische Formulierungen sind etwa „gemäß § …“, „nach Maßgabe des …“ oder „sinngemäß anzuwenden“.
Im österreichischen Recht kommen Querverweise besonders oft vor:
- innerhalb desselben Gesetzes, etwa von einem Paragraphen auf einen anderen,
- zwischen verschiedenen Bundesgesetzen,
- zwischen Gesetz und Verordnung,
- in Bescheiden oder Verträgen, wenn auf gesetzliche Grundlagen Bezug genommen wird.
Ein Querverweis ist daher kein bloßer redaktioneller Hinweis. Er kann den Inhalt einer Regelung mitbestimmen. Wer eine Bestimmung verstehen will, muss deshalb oft auch die verwiesene Norm mitlesen.
Wozu dienen Querverweise?
Querverweise machen Rechtstexte kürzer und systematischer. Statt dieselbe Regel an mehreren Stellen zu wiederholen, verweist der Gesetzgeber auf eine bereits bestehende Vorschrift. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn dieselben Begriffe, Fristen, Zuständigkeiten oder Verfahrensregeln mehrfach gebraucht werden.
Ein Beispiel: Ein Gesetz kann anordnen, dass auf ein bestimmtes Verfahren die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes anzuwenden sind. Dann stehen die Verfahrensregeln nicht im Spezialgesetz selbst, sondern ergeben sich aus dem Verweis.
Für Leserinnen und Leser bedeutet das: Ein Querverweis spart zwar Text, erhöht aber oft den Aufwand beim Verstehen. Gerade für Laien ist daher wichtig zu unterscheiden, ob nur ergänzend verwiesen wird oder ob die eigentliche Rechtsfolge erst aus der anderen Norm hervorgeht.
Arten von Verweisungen
Juristisch wird vor allem zwischen statischer und dynamischer Verweisung unterschieden.
Eine statische Verweisung bezieht sich auf eine bestimmte Fassung einer Vorschrift. Maßgeblich ist dann genau die zitierte Regelung in der genannten Fassung.
Eine dynamische Verweisung knüpft an die jeweils geltende Fassung einer anderen Vorschrift an. Ändert sich die verwiesene Norm, ändert sich damit auch der Inhalt der verweisenden Regelung.
Gerade bei dynamischen Verweisungen sind im österreichischen Verfassungsrecht Grenzen zu beachten. Hintergrund ist vor allem das Legalitätsprinzip nach Art. 18 Abs. 1 B-VG. Rechtsunterworfene sollen erkennen können, welche Rechtslage gilt. Deshalb sind Verweisungen nicht grenzenlos zulässig. Besonders heikel sind unklare oder sehr weit gefasste Verweise, wenn dadurch der Inhalt einer Norm nicht mehr ausreichend bestimmt ist.
Verfassungsrechtliche Bedeutung
Im österreichischen Recht ist ein Querverweis nicht nur eine Frage guter Gesetzessprache, sondern auch eine Frage der Bestimmtheit. Nach Art. 18 Abs. 1 B-VG darf staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Daraus folgt, dass Normen ausreichend klar sein müssen.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich mehrfach mit Verweisungen beschäftigt. Nicht jede Verweisung ist unzulässig. Problematisch wird es aber dann, wenn eine Norm so unbestimmt formuliert ist, dass Betroffene nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht erkennen können, welche Vorschriften tatsächlich gemeint sind. Besonders streng ist das im Bereich des Strafrechts, weil Strafdrohungen gesetzlich klar festgelegt sein müssen.
Auch die Legistischen Richtlinien 1990 des Bundes behandeln Verweisungen ausdrücklich. Sie dienen der Gesetzgebungstechnik und empfehlen eine klare, nachvollziehbare Verweisungstechnik. In der Praxis zeigt sich daran: Ein guter Querverweis muss so formuliert sein, dass die verwiesene Stelle eindeutig auffindbar ist.
Querverweise in Verträgen und Bescheiden
Nicht nur Gesetze arbeiten mit Querverweisen. Auch Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bescheide enthalten oft Verweise auf andere Klauseln oder auf gesetzliche Bestimmungen.
In Verträgen helfen Querverweise, zusammenhängende Regelungen zu ordnen. Sie können aber auch unübersichtlich werden, wenn man ohne mehrere Rücksprünge nicht mehr versteht, was eigentlich gilt. Im Konsumentenschutz kann die Verständlichkeit solcher Klauseln eine Rolle spielen.
In Bescheiden wird häufig auf die gesetzliche Grundlage, auf Auflagen oder auf andere Teile der Begründung verwiesen. Ein solcher Verweis ersetzt aber keine ausreichende Begründung dort, wo das Gesetz eine konkrete Darlegung verlangt.
Worauf man beim Lesen achten sollte
Wer einen Rechtstext mit Querverweisen liest, sollte vor allem auf drei Punkte achten:
- Wohin wird verwiesen? Auf denselben Paragraphen, ein anderes Gesetz oder eine Verordnung?
- Wie weit reicht der Verweis? Gilt die andere Vorschrift vollständig oder nur sinngemäß?
- Welche Fassung ist gemeint? Ist eine bestimmte Fassung genannt oder die jeweils geltende Rechtslage?
Gerade bei mehreren aufeinander aufbauenden Verweisungen kann der Inhalt einer Regel erst aus dem Zusammenspiel mehrerer Normen verständlich werden. Für die praktische Anwendung ist daher wichtig, immer die konkrete verwiesene Bestimmung mitzulesen und nicht nur die Ausgangsnorm.
Quellen
- Art. 18 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
- Verfassungsgerichtshof 16.06.1990, B1225/89 ua, RIS.
- Verfassungsgerichtshof 28.11.1991, G280/91 ua, RIS.
- Bundeskanzleramt, Legistische Richtlinien 1990, zitiert in RIS-Dokumenten und veröffentlicht als Maßstab der Gesetzgebungstechnik des Bundes.
- Bydlinski, Methodik der Gesetzgebung, MANZ.





