Sie sind hier:
- Ratgeber
- Diverses & Unsortiertes
- Rechtsfolge
Mit Rechtsfolge bezeichnet man im Zivilrecht, das was durch eine Anspruchsgrundlage gewährt wird, Z.B. Schadensersatz, oder die Möglichkeit zum Rücktritt.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/rechtsfolge.php 24.10.2014