Mit Rechtsfolge bezeichnet man im Zivilrecht, das was durch eine Anspruchsgrundlage gewährt wird, Z.B. Schadensersatz, oder die Möglichkeit zum Rücktritt.
Wir nutzen Cookies um den bestmöglichen Service zu bieten und kontinuierlich zu verbessern. Indem Sie unsere Homepage nutzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies. Erfahren Sie mehr.