Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde einer Statutarstadt, also einer Stadt mit eigenem Statut. In Österreich gibt es 15 Statutarstädte. Der Bürgermeister besorgt dort mit Hilfe des Magistrats nicht nur die gemeindeeigenen Aufgaben, sondern auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. Deshalb gibt es in diesen Städten grundsätzlich keine Bezirkshauptmannschaft.
Aufgaben
Der Magistrat ist für die laufende Verwaltung der Stadt zuständig. Er vollzieht Gemeindeaufgaben und, soweit gesetzlich vorgesehen, auch Aufgaben als Bezirksverwaltungsbehörde. Welche Zuständigkeiten im Einzelnen bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Stadtstatut und den anwendbaren Bundes und Landesgesetzen.
Organisation
Der Magistrat ist in der Regel in Magistratsabteilungen gegliedert. In Wien bestehen zusätzlich Magistratische Bezirksämter als Außenstellen. An der Spitze des inneren Dienstes steht der Magistratsdirektor. Nach dem Bundes Verfassungsgesetz muss das ein rechtskundiger Verwaltungsbeamter sein.
Besonderheit Wien
Wien nimmt als Stadt und Bundesland eine Sonderstellung ein. Der Wiener Magistrat erfüllt daher nicht nur Gemeindeaufgaben, sondern auch bestimmte Landesaufgaben. Organisatorisch ist die Wiener Stadtverwaltung in zahlreiche Magistratsabteilungen gegliedert.
Quellen
Fachbücher und Kommentare
- Mayer Heinz, Kucsko Stadlmayer Gabriele, Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 14. Auflage, MANZ, 2023
- Öhlinger Theo, Eberhard Harald Verfassungsrecht, 13. Auflage, facultas, 2023
- Hengstschläger Johannes, Leeb David AVG Kommentar, 2. Ausgabe, MANZ





