Am 10.8.1804, mit der Annahme des Kaisertitels durch Franz II wurde das Kaisertum Österreich gegründet. Dies bedeutete zunächst nur eine Rangerhöhung und zu einem voll souveränen Staat wurde es erst mit dem Untergang des HRRDN 1806. Davor hieß es „Habsburgische Länderverbindung“ ohne formell zusammenfassende Bezeichnung. Die Länderverbindungen begannen bis 1500.
Kaisertum Österreich
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- Allgemeinpraxis, Arbeitsrecht, Baumängelrecht, Baustreitigkeiten, Medizinrecht, Miet- und Wohnrecht, Nachbarrecht, Öffentliches Recht, Opfervertretung, Prozessführung in Zivil- und Strafsachen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Schadenersatz/Gewährleistung insb. Baumängel, Sozialrecht, Unfallschäden, Verkehrsunfall und Schadenersatz, Versicherungsrecht, Zivilrecht
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