Das Parlament der Monarchie von 1861 bis 1918 bestand aus dem Abgeordnetenhaus und dem Herrenhaus.
Abgeordneten des Reichsrats
Er ist ein den Kaiser und die Regierung durch Gutachten beratendes Organ ohne eigene Initiative. Die Reichsräte werden vom Kaiser ernannt und sollen aus allen Teilen des Reiches stammen. Ab 1851 wird er in allen Fragen der Gesetzgebung gehört.