1918

Verfassungsrechtliche Änderungen

Durch den Vertrag von St. Germain ändert sich die staatsrechtliche Konzeption Deutschösterreichs. Es kommt zu einem Anschlussverbot an das Deutsche Reich, zum Fortfall des Anliegens, möglichst alle deutschsprachigen Gebiete des ehemaligen Staates Österreich in neuer staatlicher Gemeinschaft vereinigen zu wollen, die Aufgabe einer einheitsstaatlichen Lösung, wodurch die Wendung zur bundesstaatlichen Lösung angebahnt war.

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