Laienrichter sind Schöffen und Geschworene, die an Strafverfahren mitwirken. Die Beteiligung der Bevölkerung an der Strafgerichtsbarkeit ist verfassungsrechtlich vorgesehen und ergänzt die Entscheidung durch Berufsrichter.
Rechtliche Grundlage
- Verfassung Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen Art 91 Bundes Verfassungsgesetz.
- Einfaches Recht Auswahl, Eintragung in Listen, Heranziehung und Entschädigung regelt das Geschworenen und Schöffengesetz. Verfahrensfragen ergeben sich aus der Strafprozessordnung.
Auswahl und Pflicht zur Mitwirkung
- Auswahl Gemeinden führen Vorschlagslisten, aus denen periodisch und nach Zufall die Geschworenen und Schöffenlisten erstellt werden.
- Eignung Gesetzlich festgelegte Voraussetzungen und Ausschlussgründe etwa fehlende Eignung oder Befangenheit. Bei Vorliegen von Hinderungsgründen kann Befreiung beantragt werden.
- Pflicht Herangezogene Personen sind zur Mitwirkung verpflichtet und erhalten Aufwandsersatz sowie Ersatz des Verdienstentganges.
Mitwirkung im Strafverfahren
- Schöffengericht In der Regel ein Berufsrichter als Vorsitz und zwei Schöffen. Sie entscheiden gemeinsam über Schuld und Strafe.
- Geschworenengericht Drei Berufsrichter als Schwurgerichtshof und acht Geschworene. Die Geschworenen entscheiden über die Schuldfrage, der Schwurgerichtshof über Rechtsfragen und über die Strafe.
Rechte und Pflichten im Verfahren
- Gleiches Stimmrecht Schöffen haben bei Schuld und Strafe volles Stimmrecht.
- Unabhängigkeit und Verschwiegenheit Unparteiliche Amtsausübung und Geheimhaltungspflicht.
- Entschädigung Ersatz notwendiger Kosten und des Verdienstentganges nach den gesetzlichen Vorgaben.
Quellen
- RIS Art 91 Bundes Verfassungsgesetz Mitwirkung des Volkes
- RIS Geschworenen und Schöffengesetz
- RIS Strafprozessordnung
- BMJ Schöffen und Geschworene
- oesterreich.gv.at Schöffen und Geschworene
Fachbücher und Kommentare
- Fuchs Helmut Ratz Eckart Hrsg Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung MANZ laufende Lieferung
- Bertel Christian Venier Andreas Tipold Alexander Strafprozessrecht 15. Auflage MANZ 2022