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Von einem Kettenarbeitsverhältnis spricht man, wenn ein Arbeitnehmer mehrfach hintereinander befristet eingestellt wird siehe unter befristetes Arbeitsverhältnis. Die Zulässigkeit der Befristung richtet sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, das für eine wirksame Befristung grundsätzlich einen sachlichen Grund verlangt.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/kettenarbeitsverhaeltnis.php 21.10.2014