Die Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Arbeitsplatz usw.) ist grundsätzlich Gegenstand freier Vereinbarung im Einzelarbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder zwischen den Tarifvertragsparteien durch Tarifvertrag.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/arbeitsbedingungen/arbeitsbedingungen.htm