Justizbehörden

Justizbehörden sind die staatlichen Organe, die im Rahmen des österreichischen Justizwesens Aufgaben der Rechtsprechung, der Strafrechtspflege und des Strafvollzugs wahrnehmen. Dazu zählen die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Generalprokuratur, die Oberstaatsanwaltschaften sowie die Justizanstalten mit der Vollzugsdirektion. Die ordentlichen Gerichte sind unabhängig, die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch organisiert und an gesetzliche Weisungen im vorgesehenen Rahmen gebunden. Die Justiz ist von der Verwaltung getrennt und wird im Namen des Bundes ausgeübt.

Ordentliche Gerichte

Die ordentliche Gerichtsbarkeit entscheidet in Zivil und Strafsachen. Sie ist stufig organisiert mit Bezirksgerichten und Landesgerichten als Gerichten erster Instanz, Oberlandesgerichten als Rechtsmittelgerichte und dem Obersten Gerichtshof als Höchstgericht. Die Geschäftsverteilung wird jeweils im Voraus festgelegt. Die richterliche Unabhängigkeit ist verfassungsrechtlich abgesichert, Richter sind unabsetzbar und unversetzbar.

Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften wahren die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege. Sie leiten Ermittlungen, erheben Anklage und vertreten die Anklage vor Gericht. Über den Staatsanwaltschaften bestehen Oberstaatsanwaltschaften in Wien Linz Graz und Innsbruck. Bei der Verfolgung von Wirtschafts und Korruptionsdelikten ist die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig. Weisungen sind gesetzlich geregelt, müssen schriftlich ergehen und werden dokumentiert. Zur Beratung in Weisungsfragen besteht der Weisungsrat bei der Generalprokuratur.

Generalprokuratur

Die Generalprokuratur ist beim Obersten Gerichtshof eingerichtet. Sie ist kein Ankläger in ersten Instanzen, sondern nimmt oberste Aufgaben im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wahr und wirkt in gesetzlich vorgesehenen Verfahren mit. Sie ist in die Hierarchie der Staatsanwaltschaften nicht eingegliedert.

Strafvollzug und Justizanstalten

Der Strafvollzug wird durch die Vollzugsdirektion und die Justizanstalten durchgeführt. Ziel und Grundsätze des Vollzugs ergeben sich aus dem Strafvollzugsgesetz. Für bestimmte Konstellationen sieht das Gesetz besondere Vollzugsformen vor, etwa den elektronisch überwachten Hausarrest unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen. Die Bewährungshilfe unterstützt bedingt Verurteilte und Entlassene und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz.

Abgrenzung zu Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts und Verwaltungsgerichten

Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof sind Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Sie sind organisatorisch eigenständig und nicht Teil des Justizressorts. Die Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder entscheiden über Beschwerden gegen Akte der Verwaltung. Die ordentliche Gerichtsbarkeit bleibt für Zivil und Strafsachen zuständig.

Rechtliche Grundlagen

  • Bundes Verfassungsgesetz Gerichtsbarkeit im Namen des Bundes, Trennung von Justiz und Verwaltung, richterliche Unabhängigkeit, rechtlicher Rahmen für Oberster Gerichtshof Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof.
  • Gerichtsorganisationsgesetz Aufbau der ordentlichen Gerichte und Zuständigkeiten.
  • Staatsanwaltschaftsgesetz Aufgaben und Organisation der Staatsanwaltschaften, Weisungsrecht und Weisungsrat.
  • Strafprozessordnung Verfahrensregeln in Strafsachen.
  • Strafvollzugsgesetz Grundsätze und Vollzug der Freiheitsstrafe sowie besondere Vollzugsformen.

Praxis Hinweise

  • Zuständigkeit finden Für Zivil und Strafsachen geben die Prozessordnungen und das Gerichtsorganisationsgesetz die maßgeblichen Zuständigkeiten vor. Informationsseiten des Justizressorts bieten Übersichten und Adressverzeichnisse.
  • Staatsanwaltschaftliche Auskünfte Auskünfte zu Ermittlungsverfahren erteilen die zuständigen Staatsanwaltschaften nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.
  • Register und Service Grundbuch und Firmenbuch werden von Gerichten geführt. Auszüge sind über die vorgesehenen Stellen und über Justiz Online erhältlich.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Mayer Heinz Kucsko Stadlmayer Gabriele Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts 14. Auflage MANZ Wien 2023
  • Wanke Rudolf Perl Harald Sachs Michael RStDG GOG und StAG Kommentar 5. Auflage MANZ Wien 2021
  • Kirchbacher Kurt Strafprozessordnung Kurzkommentar 15. Auflage MANZ Wien 2023
  • Thienel Rudolf Zeleny Karim Verwaltungsverfahren MANZ Wien 2021
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte