Im österreichischen Recht ist der Begriff „Identitätsstreit“ nicht als eigenständiger Begriff kodifiziert oder spezifisch festgelegt. Stattdessen kann er sich auf rechtliche Auseinandersetzungen beziehen, bei denen die Identität einer Person strittig ist, und sich auf verschiedene Rechtsbereiche erstrecken, wie das Zivilrecht oder das Namensrecht. Solche Streitigkeiten könnten beispielsweise im Zusammenhang mit einer Vaterschaftsanerkennung oder bei der Klärung der Staatsangehörigkeit entstehen. In einem solchen Kontext kann der „Identitätsstreit“ mehrere rechtliche Aspekte umfassen:
1. **Namensrecht**: Wenn es um die Festlegung oder Änderung eines Namens geht, sind die betreffenden Regelungen im österreichischen Namensrecht verankert. Unter bestimmten Umständen kann es zu Streitigkeiten über die Berechtigung zur Namensänderung oder zur Führung eines bestimmten Namens kommen, was als Identitätsaspekt angesehen werden kann.
2. **Personenstand**: Das Personenstandsgesetz regelt die Beurkundung der Personenstandsfälle Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sowie die Änderung von Personenstandsdaten. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich dieser Daten könnte es zu einem Identitätsstreit kommen.
3. **Staatsbürgerschaft**: Fragen der Identität können auch im Zusammenhang mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz auftreten, insbesondere wenn es darum geht, die Echtheit oder Rechtmäßigkeit der verliehenen Staatsbürgerschaft einer Person zu klären.
4. **Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)**: Im ABGB finden sich allgemeine Regelungen über die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Personen, die im weitesten Sinne auch mit der Frage der Identität verknüpft sein können.
In der Praxis betreffen viele Identitätsstreitigkeiten administrative Entscheidungen, die durch Beschwerden oder Anfechtungen bei Verwaltungsgerichten geklärt werden. In solchen Fällen sind die Verwaltungsverfahrensgesetze maßgebend, welche das Verfahren und die rechtliche Handhabe zur Klärung von Streitigkeiten regeln.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass ein Identitätsstreit im österreichischen Recht nicht als spezieller Rechtsbegriff definiert ist, sondern sich als Problemfeld in unterschiedliche gesetzliche Bereiche einordnen lässt, abhängig von der Art der Identitätsfrage.