Namensrecht

Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen Recht ”auf” einen Namen, als auch das Recht einer natürlichen Person oder Juristische Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen Recht ”aus” einem Namen. Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht.

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