Hoheitsakt

Ein Hoheitsakt ist im österreichischen Recht ein staatlicher Akt in Ausübung öffentlicher Gewalt. Gemeint ist damit ein Handeln, bei dem der Staat oder ein anderer Träger öffentlicher Aufgaben nicht wie ein Privater auftritt, sondern hoheitlich entscheidet oder eingreift. Der Begriff ist keine einheitlich definierte gesetzliche Fachbezeichnung, wird aber in Rechtsprechung und Lehre zur Abgrenzung von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung verwendet.

Typische Hoheitsakte

Typische Beispiele sind Gesetze, Verordnungen, Bescheide, gerichtliche Entscheidungen und Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls und Zwangsgewalt, etwa eine Wegweisung oder die Abnahme eines Kennzeichens. Im Verwaltungsrecht ist vor allem wichtig, ob ein Akt als Bescheid oder als unmittelbare Befehls oder Zwangsgewalt einzuordnen ist, weil davon der Rechtsschutz abhängt.

Abgrenzung zur Privatwirtschaftsverwaltung

Nicht jedes Handeln des Staates ist hoheitlich. Tritt eine Gebietskörperschaft wie ein Privater auf, etwa beim Abschluss von Verträgen, spricht man von Privatwirtschaftsverwaltung. Für die Abgrenzung ist nach der Rechtsprechung nicht die äußere Form entscheidend, sondern der materielle Inhalt der Tätigkeit. Im Zweifel ist daher zu prüfen, ob das Gesetz ein hoheitliches Handeln gerade in dieser Form vorsieht.

Rechtliche Folgen

Von der Einordnung als Hoheitsakt hängen wichtige Rechtsfolgen ab. Gegen Bescheide kann in der Regel Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht erhoben werden. Gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls und Zwangsgewalt steht die Maßnahmenbeschwerde offen. Führt ein rechtswidriger Hoheitsakt zu einem Schaden, kommt grundsätzlich das Amtshaftungsgesetz zur Anwendung.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Mayer Heinz, Kucsko Stadlmayer Gabriele, Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage, MANZ, 2015
  • Hengstschläger Johannes, Leeb David AVG Kommentar, 2. Ausgabe, MANZ, laufend aktualisiert
  • Ziehensack Harald AHG Amtshaftungsgesetz, 2. Auflage, MANZ, 2022
  • Rill Heinz Peter, Schäffer Heinz Hrsg Bundesverfassungsrecht Kommentar, Verlag Österreich, laufende Lieferung
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