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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Das formale EU-Dokument, welches die Werte und fundamentalen Rechte von Einzelpersonen (ökonomische und soziale wie auch bürgerliche und politische), zu denen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, zusammenführt und deklariert.

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
  • Europäische Menschenrechtskonvention
  • Menschenrechte

Verwendungshinweis(e)

  1. Die Charta wurde im Dezember 2000 verkündet und wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon verbindlich.
  2. Die Charta legt nicht neue Rechte fest, sondern vereinigt bereits existierende Rechte, die vorher auf eine breite Palette von internationalen Quellen verteilt waren und macht sie so sichtbarer. Sie bekräftigt unter Achtung der Zuständigkeiten und Aufgaben der Union und des Subsidiaritätsprinzips die Rechte, die sich vor allem aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen und den gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten, aus dem Vertrag über die Europäische Union und den Gemeinschaftsverträgen, aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, aus den von der Gemeinschaft und dem Europarat beschlossenen Sozialchartas sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben
  3. Weitere Informationen siehe: http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_en.pdf

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN anhand der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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