Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Befähigungsnachweis“ auf den Nachweis der fachlichen Qualifikation und Eignung, die erforderlich ist, um bestimmte Berufe oder Tätigkeiten auszuüben. Der Befähigungsnachweis ist vor allem im Gewerberecht von zentraler Bedeutung.
Gemäß der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) sind für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes bestimmte fachliche Voraussetzungen zu erfüllen, die durch den Befähigungsnachweis nachgewiesen werden müssen. Diese Voraussetzungen können unterschiedliche Formen annehmen, wie zum Beispiel der Abschluss einer spezifischen Ausbildung, das Ablegen einer Meisterprüfung, der Nachweis über eine bestimmte Anzahl an Berufsjahren in dem betreffenden Bereich oder andere vergleichbare Qualifikationen.
Konkrete Regelungen dazu finden sich in Paragraph 18 der GewO 1994, der die allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes beschreibt. Es wird dargelegt, welche Arten von Qualifikationen und Nachweisen erforderlich sind und wie diese gegenüber der Behörde zu erbringen sind. In der Regel ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde für die Prüfung und Anerkennung der Befähigungsnachweise zuständig.
Der Befähigungsnachweis ist dazu gedacht, sicherzustellen, dass nur jene Personen Gewerbe ausüben, die über die notwendige fachliche Kompetenz und Erfahrung verfügen. Dies dient dem Schutz der Öffentlichkeit und der Qualitätssicherung in der Berufsausübung. In vielen Fällen fallen darunter Gewerbe wie Handwerksberufe, Baumeistertätigkeiten, Gastronomiebetriebe und andere spezialisierte Dienstleistungen.
Zusammengefasst ist der Befähigungsnachweis ein wichtiger Bestandteil des Systems zur Regulierung von Berufen in Österreich und stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen Zugang zu bestimmten beruflichen Tätigkeiten bekommen.