Aut dedere aut judicare

Mit “aut dedere aut judicare” wird der völkerrechtliche Grundsatz bezeichnet, nach dem ein Staat einen Tatverdächtigen fremder Staatsangehörigkeit entweder selbst verfolgen und ggf. verurteilen oder dem betroffenen Staat ausliefern muss.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/autdedere.php 29.09.2014

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