Ein Staat übergibt dem anderen eine von diesem gesuchte Person, meist einen Straftäter. Ob jemand ausgeliefert werden kann, richtet sich nach den darüber von den Staaten miteinander abgeschlossenen Verträgen.
Internationaler Rechtshilfeakt, durch den ein wegen einer Straftat Verfolgter von dem Aufenthaltsstaat auf Ersuchen eines anderen Staates zwangsweise in diesen überstellt wird. Staatsangehörige des ersuchten Staates werden in der Regel nicht ausgeliefert.
Ist die zwangsweise Verbringung eines Menschen ins Ausland auf Ersuchen eines ausländischen Staates zwecks Strafverfolgung oder Strafvollstreckung. Die A. ist ein Fall internationaler Rechtshilfe. Sie ist grundsätzlich ausgeschlossen bei politischen Straftaten.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/auslieferung/auslieferung.htm