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Ausbietungsgarantie

Ausbietungsgarantie ist ein Vertrag, durch den sich jemand einem anderen, z. B. einer Bank, gegenüber verpflichtet, in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks so hoch zu bieten, dass der andere mit seinen dinglichen Rechten keinen Ausfall erleidet. Ist also ein Vertrag zwischen dem betreibenden Gläubiger einer Zwangsversteigerung und einer anderen Person, durch den sich diese verpflichtet, beim Ausgebot ein Gebot abzugeben, das über das geringste Gebot hinaus auch den Betrag deckt, der auf den betreibenden Gläubiger entfällt.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/ausbietungsgarantie/ausbietungsgarantie.htm

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