Aufsichtsratsausschüsse kann der Aufsichtsrat für einzelne Angelegenheiten einsetzen. Sie haben die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates vorzubereiten oder die Ausführung derselben zu überwachen. Ihnen können auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufsichtsratsaussch%C3%BCsse/aufsichtsratsaussch%C3%BCsse.htm